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Weltreise planen • Schritt #06

Weltreise • Wie ist das mit der Abmeldung beim Arbeitsamt?

Arbeitslos melden für Weltreise: Tipps, Infos & offizielle Stellungnahme

Update 2024 +++ …inklusive offizieller Aussagen von der Bundesagentur für Arbeit +++

Gekündigt! Für eine Weltreise! Was ein Gefühl! Und vor allem: Was ein Terz herauszufinden, ob man sich jetzt arbeitslos melden soll/muss oder nicht?! Wahrscheinlich geht es dir gerade genauso: Du bist nicht sicher, wie du das Thema richtig angehst, möchtest nichts falsch machen, aber findest unterschiedliche Erfahrungen im Netz. Dann bist du hier richtig.

Ich habe meinen Job vor der Weltreise gekündigt und vor der Reise diesen Blogbeitrag geschrieben mit meinen Erfahrungen bei der Arbeitslosmeldung. Im Laufe der Zeit ist es so gekommen, dass immer mehr Leser auf diesen Beitrag stießen und von unterschiedlichen Erfahrungen, Aussagen und Informationen mit dem Arbeitsamt erzählten. Irgendwann wurden es so viele Fragen und Unterschiede in den Erfahrungen, dass wir uns dachten: „Wisst ihr was? Wir fragen jetzt einfach mal direkt bei der Quelle nach.“ Also haben wir eine Mail verfasst und

 

Um offizielle Aussagen des Arbeitsamts gebeten

Wir haben darum gebeten, unseren Blogbeitrag durchzulesen und zu prüfen, ob die Aussagen von uns korrekt sind und zusätzlich um die Beantwortung der Fragen gebeten, die die meisten Unklarheiten aufgeworfen haben, damit wir dir und möglichst vielen anderen mit dem Beitrag weiterhelfen können.

Und tatsächlich: Uns wurde geantwortet! Wir erhielten eine Mail von der Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen mit allen Antworten und sogar gut verständlich erklärt, ohne Beamten-Deutsch, das vielleicht nur noch mehr Fragen aufgeworfen hätte! Ein Traum! Daher folgt hier nun der Beitrag, den ich damals verfasst habe mit meinen persönlichen Erfahrungen – ergänzt um die Korrekturen/Hinweise des Arbeitsamts! Diese sind dann fett gedruckt.

 

Vorweg 2 Hinweise

…die direkt am Anfang der Mail standen.

  • Uns wurde ein Link zu einem Merkblatt geschickt: Merkblatt: Hier werden grundlegende Fragen schon mal beantwortet und es gibt eine gute Orientierung.
  • Und zweitens wurden wir kurz zurecht gewiesen: „Das Arbeitsamt gibt es schon länger nicht mehr. Heute gibt es die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter. Ob man Kunde von dem einen oder dem anderen ist, ist ein wichtiger Unterschied.“ – Wir nutzen trotzdem weiterhin den Begriff Arbeitsamt, weil der Begriff eben der ist, der bei google gesucht wird. Aber für dich als Hinweis: Es heißt Agentur für Arbeit.

 

01. Muss man sich arbeitslos melden vor einer Weltreise/Langzeitreise?

Damals habe ich hier noch geschrieben, dass man sich arbeitslos melden muss. Das war wohl nicht ganz korrekt.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Es ist falsch, dass man sich bei den Agenturen für Arbeit melden muss. Niemand ist gezwungen, sich arbeitslos zu melden. In Deutschland besteht keine Meldepflicht (außer beim Einwohnermeldeamt). Allerdings weiß, wenn man nicht Bescheid gibt, auch niemand, dass man gerne Arbeitslosengeld hätte. Wer also Unterstützung bei der Suche nach Arbeit sucht und einen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchte, muss sich persönlich arbeitslos melden.“

Also: Möchtest du deinen Anspruch geltend machen: solltest du dich arbeitslos melden. Wenn du es nicht geltend machen möchtest, bist du auch nicht verpflichtet dich zu melden.

02. Was ist der Vorteil, wenn ich mich vor der Reise arbeitslos melde?

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Wenn man sich vor der Weltreise beim Arbeitsamt meldet und den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfolgreich geltend gemacht hat, kann dieser Anspruch nach der Reise aufgenommen werden.“

Daher habe ich mich damals auch arbeitslos gemeldet. Auch wenn man gar nicht vorhat, Arbeitslosengeld nach der Reise zu beziehen, weiß man nun mal nicht, ob die Jobsuche danach länger dauert als gedacht oder ähnliches. So hat man sich wenigstens früh genug darum gekümmert, dass man den Anspruch geltend machen kann. Nach unserer Weltreise habe ich den Anspruch nicht geltend gemacht, da wir direkt in die Selbstständigkeit übergegangen sind und ich nie Arbeitslosengeld beziehen musste. Aber es war gut zu wissen, dass man die Möglichkeit gehabt hätte, wenn was nicht wie geplant gelaufen wäre.

03. Wie ist das mit der Sperrzeit?

Jetzt kommen wir zu dem Punkt, bei dem die meisten Unklarheiten herrschten und die Leute unterschiedliche Aussagen erhielten. Das hier habe ich vor der Reise geschrieben: Wenn du gekündigt wirst und dich rechtzeitig beim Arbeitsamt meldest, erhältst du direkt ab dem 1. Tag der Arbeitslosigkeit das Arbeitslosengeld. Wenn du aber selbst kündigst, du erst einmal 90 Tage lang  beim Arbeitsamt gesperrt bist und kein Arbeitslosengeld erhältst.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Halbrichtig: Hat man selbst gekündigt, wird man 90 Tage lang bei der AGENTUR FÜR ARBEIT beim Arbeitsamt für das Arbeitslosengeld gesperrt – bedeutet, dass man kein Arbeitslosengeld erhält.
Richtig ist: Die Sperrfrist dauert 12 Wochen, also 84 Tage, mindestens aber ein Viertel der Anspruchsdauer. Das ist wichtig. Durch die Sperrzeit wird auch die Dauer des möglichen Bezuges von Arbeitslosengeld verringert.“

Das Gute: Während du auf Reisen bist, verfällt die Sperrzeit währenddessen schon. 

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Richtig. Die Sperrfrist läuft ab, auch während des Auslandsaufenthaltes, nicht erst nach der Rückkehr. Für die Sperrzeit nach einer eigenen Kündigung ist die Beschäftigungslosigkeit entscheidend, nicht die Meldung als arbeitslos. Es gibt verschiedene Fallgestaltungen, nach denen Sie bereits vor der Meldung als arbeitslos als beschäftigungslos gelten können. Vom Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit an läuft die Sperrfrist.“

 

Und wenn du zurückkommst, kannst du den Anspruch direkt geltend machen – und zwar innerhalb von vier Jahren.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Die Idee dahinter ist, dass es ungerecht wäre, wenn Sie arbeitslos geworden sind, bald aber eine Arbeit annehmen, die nur ein halbes Jahr dauert, Sie dann wieder arbeitslos wären, dann aber drei weitere Monate arbeiteten – es dann sein könnte, dass Sie nach den letzten drei Monaten keine 12 Monate Anwartschaftszeit mehr zusammenbekämen und Sie für Ihren Versuch, wieder in Arbeit zu kommen, dadurch sozusagen bestraft würden. Deshalb können Sie den einmal erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld über einen Zeitraum von 4 Jahren sozusagen strecken, unterbrochen von kleineren Arbeitsphasen.“

04. In vier Schritten arbeitslos melden

Schritt 1: Kündigen

Das ist natürlich auch der coolste Schritt von allen innerhalb der Weltreise Planung. Sobald du das erledigt und dich selbst gefeiert hast kannst du überlegen, ob du den Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchtest. Falls ja, solltest du dich umgehend beim Arbeitsamt melden.

 

Schritt 2: Arbeitssuchend melden

Sich arbeitssuchend melden und sich arbeitslos melden sind zwei Paar Schuhe. Wenn man gekündigt hat oder gekündigt wurde, meldet man sich umgehend arbeitssuchend, damit das Arbeitsamt so viel Zeit wie möglich hat, einen weiterzuvermitteln. Im besten Fall wird man auf diese Weise direkt im Anschluss an den alten Job vermittelt, ohne eine Überbrückungszeit, in der man als arbeitslos gilt. Deswegen heißt es ständig, dass man sich melden muss, sobald man weiß, ab wann man keine Arbeit mehr hat.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Der Gesetzgeber verlangt, dass Sie mit einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung der Agentur für Arbeit anzeigen, dass Sie aus Ihrem Arbeitsverhältnis ausscheiden und wegen drohender Arbeitslosigkeit nach Arbeit suchen. Damit kann die Agentur für Arbeit für Sie vermittelnd tätig werden und unter Umständen Ihre Arbeitslosigkeit vermeiden oder verkürzen. Deshalb hat der Gesetzgeber die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung eingeführt.

Doch nicht immer erfahren Sie drei Monate vorher, dass Sie von einem bestimmten Tag an arbeitslos sind. Dann sind Sie verpflichtet, binnen drei Tagen nach dem Datum, an dem Sie vom baldigen Verlust Ihres Arbeitsverhältnisses erfahren, diese Meldung abzugeben. 

Versäumen Sie dieses Fristen, dann tritt eine Sperrzeit von einer Woche, der ersten Woche Ihrer Arbeitslosigkeit ein. Was bedeutet „Sperrzeit“? Es ist eine Sperrzeit für den Leistungsbezug. Alle andere Leistungen – zum Beispiel Beratung, aber auch Krankenversicherung – erhalten Sie uneingeschränkt. Andererseits verkürzt sich die Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld um diese Woche.“

 

Man meldet sich telefonisch, persönlich oder online arbeitssuchend.

Anmerkung der Agentur für Arbeit:
„Auch hier wird in der Regel mit Ihnen ein persönlicher Termin vereinbart. Davon gibt es nach Absprache Ausnahmen. Zum Beispiel: Sie haben in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub genommen – oder auch zum Beispiel sechs Monate bezahlten Urlaub. Nun aber wird Ihnen bei Abwesenheit (Sie sind irgendwo in Asien) gekündigt: Sie können Ihre Agentur für Arbeit per E-Mail oder Telefon – jeweils an das Servicecenter – darüber informieren, dass Sie überraschenderweise während Ihrer Abwesenheit gekündigt werden und es Ihnen nicht möglich ist, sich persönlich arbeitssuchend zu melden. Die Meldung wird akzeptiert werden. Ihr Vertragsverhältnis ist zu einem Stichtag z.B. in sechs Monaten gekündigt worden. Sie haben aber noch Resturlaub. Wenn Sie in einem Vertragsverhältnis stehen und in Urlaub fahren wollen, empfiehlt es sich, dass Sie sich vor dem Urlaub melden, wenn Sie sich nicht drei Monate vorher, also während Ihrer Weltreise, persönlich melden wollen. Ihre Auskunft lautet, dass Sie voraussichtlich zu dem Stichtag arbeitslos werden – also Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben wollen.“

 

Ich hatte mich damals online arbeitssuchend gemeldet.

Unter diesem Link erfolgt die Registrierung

▸ Anschließend erhältst du per Post eine PIN-Nummer, mit der du dein Konto bestätigst.

▸ Nachdem du dein Konto paar Tage später bestätigt hast, gehst du auf die Startseite und unter „Meine persönliche Daten“ kannst du den Punkt „Arbeitssuchendmeldung“ anwählen.

▸ Und ab hier heißt es Hosen runterlassen. Gnadenlos wird alles abgefragt: Schulausbildung, Berufsausbildung, Berufserfahrung, wie lange man wo was gemacht und getan hat, was die Kenntnisse und Fähigkeiten sind, eine Selbsteinschätzung der Kenntnisse – sogar, welche Note man in Deutsch und Englisch hatte. Liebes Arbeitsamt, damit habt ihr mich echt verwirrt, ob ihr das ernst meint. 😀 Aber gut. Eingetragen. Dann gibt es noch ein Textfeld mit „Themen, die man im Beratungsgespräch besprechen möchte“. Habe da reingeschrieben, dass ich gekündigt habe wegen einer Langzeitreise.

 

Schritt 3: Arbeitslos melden

Dann, spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit (bei mir der 1.1.2016) muss ich noch einmal persönlich zum Arbeitsamt – ohne Termin, wurde mir gesagt. Einfach reinspazieren und sagen: „So, ich hatte mich vor XY Monaten arbeitssuchend gemeldet, habe ‚immer noch‘ keinen Job und das ist jetzt mein erster offizieller Tag ohne Arbeit. Ich bin also hochoffiziell arbeitslos.“

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Ja und Nein: Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muss man persönlich zum Arbeitsamt – das geht auch ohne Termin. Warum Nein: Insbesondere wenn Sie selbst gekündigt haben, müssen Sie sich nicht am ersten Tag sich arbeitslos melden. Sie müssen DIES NUR DANN TUN, wenn Sie sofort Leistungen erhalten wollen. Diese erhalten Sie aber nach einer selbst vorgenommenen Kündigung nicht sofort, da Sie einer Sperrzeitregelung unterliegen.“ 

 

Beim Termin wird die Dauer sowie die Höhe der Arbeitslosengeld-Zahlung werden errechnet. Und die Sperrfrist beginnt.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Beim Termin wird die Dauer sowie die Höhe der Arbeitslosengeld-Zahlung errechnet. Und die Sperrfrist (wenn denn ein Grund dafür vorliegt) beginnt – wenn man nicht vorher beschäftigungslos war. Waren Sie vorher schon beschäftigungslos, geht diese Zeit auch in die Sperrzeit-Regelung ein.“

 

Schritt 4: Von der Arbeitslosigkeit abmelden

Bevor wir die Weltreise antreten, also spätestens am 30.1., muss ich dann noch einmal zum Arbeitsamt (korrekt: Bundesagentur für Arbeit) und mich aus der Arbeitslosigkeit abmelden, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe. „So, bin weg, sucht nicht für mich, ich suche selbst auch nicht, bin nämlich nicht da!“ Ich erhalte dann kein Arbeitslosengeld in der Zeit, habe aber sichergestellt, dass wenn ich zurückkomme und mich wieder anmelde („So, bin wieder da!“), ich innerhalb von 4 Jahren meinen Anspruch geltend machen kann.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Man muss sich nur dann persönlich abmelden, wenn Sie Arbeitslosengeld erhalten: Sonst natürlich nicht!“

05. Nach der Weltreise

Muss ich mich nach der Weltreise melden?

Nach der Rückkehr einer Langzeitreise muss man sich nur dann wieder beim Arbeitsamt melden, wenn man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchte. Hat man direkt im Anschluss bereits einen Job und möchte deshalb auch kein Arbeitslosengeld beziehen, muss man sich nicht melden. Daher habe ich mich nicht gemeldet, nachdem wir wiedergekommen sind.

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Richtig: Nach der Rückkehr einer Langzeitreise muss man sich nur dann wieder bei der AGENTUR FÜR ARBEIT melden, wenn man seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld geltend machen möchte.“

Da wir beide aber nun versuchen Möglichkeiten zu finden, weiterzureisen und dies mit unserem Blog, Youtube und eigenen Projektideen versuchen möchten, habe ich mich nicht gemeldet. Weil ich dem Arbeitsmarkt ja ehr nicht zur Verfügung stehe. 🙂

Wie wir vorhaben das alles weiterzumachen, hat uns eine Leserin gefragt.
Wir haben es in einem unserer Frage-Antwort-Videos beantwortet und hier in einem Blogbeitrag!

 

Was ist, wenn ich mich nicht gemeldet habe, nun von der Weltreise zurückkomme und Arbeitslosengeld beziehen möchte?

Die Frage ist berechtigt, denn vielleicht dachte man, man hätte einen neuen Job sicher in der Tasche, hat sich deswegen nie beim Arbeitsamt gemeldet und merkt während der Reise: Verdammt, das mit dem Vertrag wird nichts! Und ich habe mich nicht arbeitslos gemeldet! Hat man trotzdem noch eine Chance Arbeitslosengeld zu erhalten?

Antwort der Agentur für Arbeit:
„Dann sollten Sie darauf achten, dass die Reise nicht zu lange dauert. Warum? Es geht um die sogenannte Anwartschaftszeit und Rahmenfrist: Hier gibt es zwei Fälle.

1. Für Personen, die nach dem 31.12.2019 nicht in einem Versicherungsverhältnis gestanden haben, gilt die bisherige Regelung: Wer innerhalb der – vom Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung an gerechnet – zurückliegenden 24 Monaten („Rahmenfrist“) zwölf Monate („Anwartschaftszeit“) in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet hat, kann Arbeitslosengeld beantragen. Mit einem Beispiel erklärt: Wer anderthalb Jahre (18 Monate) auf Weltreise geht, verliert seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da diese Personen in den zurückliegenden 24 Monaten ja nur sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein kann. Sollte also jemand schon komplett in 2020 auf Reisen gewesen sein, gilt diese alte Regelung.

2. Bei allen anderen gilt die neue Maßgabe, dass mind. 12 Monate mit Versicherungspflichtzeiten in der Rahmenfrist von 30 Monaten vorliegen müssen, um die Anwartschaftszeit zu erfüllen. Mit dem zweiten Beispiel erklärt: Wenn du 3 Jahre gearbeitet hast, dann „nur“ 6 Monate unterwegs bist und zurückkommst, besteht noch die Möglichkeit dich nach der Reise arbeitslos zu melden. Weil du innerhalb der letzten 24 Monate mindestens 12 Monate lang sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst.

Sollte also jemand schon komplett in 2020 auf Reisen gewesen sein, gilt die alte Regelung. Ansonsten gilt die Neuregelung mit der Verlängerung der Rahmenfrist von 2 Jahren auf 30 Monate.“

 

Was ist, wenn ich diese Anwartschaftszeit nicht erfülle und ich länger unterwegs war?

Antwort der Agentur für Arbeit:
„WICHTIG: Wer die Anwartschaftszeit nicht erfüllt, kann kein Arbeitslosengeld erhalten. Das ist vielen Menschen nicht ganz klar. Warum? Weil sie nicht zwischen Agentur für Arbeit und Jobcenter unterscheiden. Das „Arbeitsamt“ gibt es seit 2005 nicht mehr. In den Agenturen für Arbeit betreuen wir (ganz allgemein gesprochen) Kunden, die Arbeitslosengeld erhalten. Dieses Arbeitslosengeld wird gerne auch mit einer „1“ versehen, um es vom Arbeitslosengeld 2 zu unterscheiden, der Grundsicherung oder Hartz IV, die die Kunden der Jobcenter erhalten.

Sollten Sie keinen Anspruch (mehr) auf Arbeitslosengeld haben – und wenn Sie (bzw. die von der Reise zurückkehrende Person) Ihre(n) Lebensunterhalt nicht aus vorhandenen Geldmitteln bestreiten können -, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit dem für Sie zuständigen Jobcenter in Verbindung.“

06. Häufig gestellte Fragen von euch

Fragen von Arbeitnehmern

Werden mir während meiner vorübergehenden Arbeitslosigkeit Jobangebote zugeschickt, zu denen ich verpflichtet bin hinzugehen, obwohl feststeht, dass ich auf Langzeitreise gehe?

Antwort: Ja. Ich bin gesetzlich verpflichtet, mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Sonst erfülle ich eine Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld nicht.

 

Übernimmt das Arbeitsamt die Krankenversicherungsbeiträge in der Zeit zwischen Kündigung und Start der Reise, wenn ich gekündigt habe?

Bei Bezug von Arbeitslosengeld werden Sie von der Arbeitsagentur grundsätzlich in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung versichert. Unter bestimmten Umständen übernimmt bzw. erstattet die Arbeitsagentur Beiträge zur privaten Kranken-/Pflegeversicherung sowie zur Altersvorsorge. Für Zeiträume, für die Sie keine Leistungen beziehen, sind Sie durch die Agentur für Arbeit nicht versichert, also auch dann nicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Eine Ausnahme besteht beim Ruhen des Anspruchs wegen Sperrzeit (und Urlaubsabgeltung). Trotz des Ruhens erfolgt in diesem Fall die Versicherung durch die Arbeitsagentur. Seit dem 01.08.2017 gilt das schon ab dem ersten Monat des Ruhenszeitraums – zuvor erst ab dem 2. Ruhensmonat

 

Wie mache ich den Anspruch nach meiner Rückkehr von der Reise bei der Arbeitsagentur geltend, wenn ich vorher alles so befolgt habe, wie beschrieben? Einfach persönlich hingehen?

Antwort: Ja. Wir empfehlen, dass Sie sich vor Ihrer Reise von Ihrer Agentur für Arbeit beraten lassen.

 

Ich habe für meine Reise gekündigt, allerdings fliege ich am 28.04., bin aber erst zum 30.04. arbeitslos. Die Sachbearbeiterin teilte mir mit, dass ich mich nicht arbeitssuchend melden könne und dass ich nach meiner Weltreise wiederkommen solle. Ist das korrekt?

JA, das ist korrekt. Denn sie stehen ja noch in einem Arbeitsverhältnis. Hier ist übrigens eingetreten, wovor wir gewarnt haben: Die fragenstellende Person kann sich erst nach ihrer Reise arbeitslos melden und verliert dadurch womöglich ihren Anspruch, da die Anwartschaftszeit womöglich nicht mehr ausreicht.

 

Wenn ich gekündigt habe für eine Langzeitreise, aber bereits einen Arbeitsvertrag in der Tasche habe, der direkt der Rückkehr startet, muss ich mich dennoch vor der Reise arbeitslos melden?

NEIN. Niemand muss sich arbeitslos melden, wenn sie oder er nicht einen Anspruch geltend machen möchte. Wir nennen das Freiheit. In Diktaturen mag es Meldepflichten geben. (Anmerkung von uns: Bester Satz der gesamten Mail! :D)

 

Fragen von Studenten

Bin ich verpflichtet, mich nach meinem Studium arbeitslos zu melden, wenn ich auf Langzeitreise gehe?

Wer nicht verfügbar ist, kann sich nicht arbeitslos melden. Eine Meldepflicht gibt es nicht. Ein Anspruch muss erst erworben sein – siehe nächste Frage:

 

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn ich nach meinem Studium reise und dann zurück komme?

Nur, wenn ich die Anwartschaftszeit in den vergangenen 24 Monaten erfülle, also 12 Monate innerhalb dieser 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe.

 

Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld 1, wenn man in der Ausbildung war bzw. ein duales Studium gemacht hat?

Ja, weil man in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stand und dadurch die Anwartschaft erfüllt ist.

 

Bei einem Vollzeitstudium hat man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Aber auf jeden Fall hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2, korrekt? 

Ja, auf Grundsicherung kann man immer einen Anspruch erheben.

 

Erst während der Reise wird mein Studentenstatus ablaufen, muss ich mich von unterwegs arbeitslos melden? Oder muss ich mich nicht arbeitslos melden?

Man muss sich nicht arbeitslos melden. Es gibt keine Meldepflicht. Außerdem sollten diese Studenten zwischen Agenturen für Arbeit und Jobcentern unterscheiden. Wer keinen Anspruch durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung erworben hat, kann in der Agentur für Arbeit kein Arbeitslosengeld beantragen, aber im Jobcenter das Arbeitslosengeld 2, also die Grundsicherung.


So Leute, wir hoffen, dass wir mit dem Beitrag gemeinsam mit der Agentur für Arbeit eure Fragen klären konnten! Ein großes Danke an die Agentur für Arbeit, dass sie uns so ausführlich und vor allem leicht verständlich geantwortet und aufgeklärt hat!

Schritt für Schritt

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Kommentare (168)
  1. Huhu ihr beiden, der Artikel ist super und top, dass ihr direkt die Antworten von einem Mitarbeiter der Arbeitsagentur habt. Eine Frage hätte ich noch: Muss ich mich, 3 Monate bevor ich wieder nach Deutschland zurückkehre (nach knapp 3 Jahren auf Reisen), online arbeitsssuchend melden (um eine Sperrfrist zu vermeiden) und dann am ersten Tag der Wiedereinreise persönlich? Oder reicht es, das alles direkt am ersten Tag der Wiedereinreise zu erledigen?

    Liebe Grüße,
    Alina

  2. Moin ihr beiden,

    vielen Dank für diese gut strukturierten Informationen und das auf so humorvolle und verständlicher Art 😉
    Ich bin momentan Studentin und werde maximal zwischen Studium und geplanter Reise (4 Monate lang) max. 6 Monate arbeiten. Wie sieht das mit dem Arbeitslosengeld 2 aus während meiner 4 Monate Abwesenheit ?
    Kann ich das beziehen für die Zeit meiner Abwesenheit?

    Liebe Grüße
    Selina

    • Hallo Selina,
      nein, wenn du Arbeitslosengeld 2, heute Bürgergeld, beziehen möchtest, musst du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das kannst du nicht, wenn du verreist bist. Wenn du wieder zurück bist und noch keine Arbeit hast, musst du dich bei deinem Jobcenter melden und Bürgergekd beantragen.

  3. Hi – hab gerade zum 30sten Sept. gekündigt und habe vor ab 5 Okt bis ende Februar 2024 zu reisen (5 Monate). Mein Berater bei der Agentur für Arbeit hat mir gerade gesagt, um mein ALG1 nach meiner Rückkehr zu sichern muss ich mich noch nicht arbeitslos melden, erst wenn ich wieder da bin reicht´s. Als Beründung hat er sich auf diese 30 Monate Regelung berufen. Ist es richtig so oder verpasse ich etwas? Danke für eure Meinung! Ola

    • Hi Ola,
      witzigerweise habe ich genau die gleichen Pläne – auf den Tag genau 😄
      Hast du seitdem noch mehr Infos sammeln können? Am liebsten möchte ich auch wie du, dass meine Sperrfrist bereits während der Reise abläuft und nicht erst ab dem Tag an dem ich wiederkomme.
      LG Gabi

      • Hallo! Darf ich fragen, wie das dann letztendlich bei euch lief? Mir wurde auch gesagt ich soll mich nach meiner Reise melden. Wie war das dann mit Sperrzeit etc.? Danke im Voraus und liebe Grüße, Hannah

  4. Hi, toller Artikel! Ich habe trotzdem noch eine Frage. Ich bekomme seit 3 Monaten ALG1. Erst jetzt bin ich auf die Idee gekommen, eine längere/mehrmonatige Reise zu machen. Muss ich mein bisher erhaltenes ALG zurückzahlen, wenn ich jetzt eine Reise starten würde? Ich habe Angst, dass die Arbeitsagentur vielleicht so argumentieren könnte, mit dem Vorwurf, dass ich dann ja bisher nicht wirklich vorgehabt hätte einen neuen Job zu finden und dadurch die Leistungen zu Unrecht erhalten habe. Weil die mir eventuell nicht glauben, dass ich den Plan der Reise nicht erst seit jetzt habe.
    Kann mir da jemand helfen? Ich würde mich über eine Antwort hier freuen.
    Grüße David

    • Hallo David,
      ist vielleicht jetzt schon zu spät darauf zu antworten, aber vielleicht hilft es jemand anderem. Wenn du ALG 1 bekommst, hast du vorher sozialversicherungspflichtig gearbeitet und in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Was du bekommst, ist also eine Versicherungsleistung. Die wird nicht zurückverlangt, zumal du in den 3 Mobaten ja auch davon gelebt hast.

  5. Servus Ania und Daniel,

    ich stehe selbst gerade kurz vor einer längeren Reise und bei mir hat die Interaktion mit der Agentur für Arbeit leider gar kein gutes Ende genommen…

    Aber immer der Reihe nach und jetzt schon einmal ein großes Sorry für den langen Text.

    Dezember 2022 – Mein Arbeitgeber tritt mit einem Aufhebungsvertrag an mich heran. Ich bin selbst nicht vollends glücklich mit meiner Arbeit und nehme diesen an. Ich bin vom 01.01.23 von der Arbeit freigestellt, aber noch bis zum 31.05.23 bei meinem Arbeitgeber beschäftigt.

    Januar 2023 – Ich überlege mir für ca. 2 Jahre durch Nordamerika zu reisen. Als Abreisezeitpunkt definiere ich den Juni 2023.

    09.02.23 – Ich melde mich bei der AfA in Darmstadt persönlich arbeitssuchend. Beim Gespräch mit der Mitarbeiterin erwähne ich meine Reisepläne und erkläre das ich mich trotzdem bei der AfA melde um meinen Anspruch auf ALG-1 für meine Rückkehr zu sichern. Sie bestätigt das dies die richtige Vorgehensweise ist.

    22.02.23 – Ich erhalte einen Anruf einer Vermittlerin der AfA. Diese ist von meinen Reiseplänen bereits im Bilde und wir kommen darin überein das es keinen Sinn macht mich zu vermitteln. Sie erklärt mir noch einmal wie ich weiter vorzugehen habe um meinen Anspruch auf ALG 1 zu sichern und das ich mich bitte noch einmal melden soll wenn feststeht wann ich abfliege.

    13.04.23 – Ich habe inzwischen einen Flug gebucht melde mich bei der AfA bezüglich meines Abflugdatums. Im Zuge dessen Frage ich noch einmal wegen der Arbeitslos-Meldung und die Mitarbeiterin sagt mir das wir das hier und jetzt am Telefon abwickeln können. Am gleichen Tag reiche ich meinen Antrag auf ALG 1 online ein.

    04.05.23 – Da ich erst sehr spät einen Termin beim US-Konsulat einen Termin bekomme, muss ich meinen Flug noch einmal um vier Wochen verschieben. Ich rufe bei der AfA an und gebe mein neues Abflugdatum (01.07.23) durch.

    05.06.23 – Ein Ablehnungsbescheid auf meine ALG1-Anfrage wird mir postalisch zugesendet. Die Begründung: Ich hätte bereits weit vor Eintritt der Arbeitslosigkeit meinen Auslandsaufenthalt geplant. Es sei davon auszugehen, dass keine Absicht bestand, bis zum Antritt der Reise eine versicherungspflichtige Beschäftigung zu suchen. Ich sei deshalb nicht arbeitslos und hätte auch keinen Anspruch auf ALG1. Die Entscheidung beruhe auf § 137 Absatz 1 Nr. 1und § 138 Absatz 1 Nr 3 sowie Absatz 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch.

    Mein nächster Schritt ist jetzt gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einzulegen. Ich bin mir aber noch nicht zu 100% sicher wie ich diesen formulieren werde.

    Ich hatte überlegt die Timeline oben in Kurzform darzustellen. Weiterhin wollte ich noch einmal erklären das ich vor meiner Abreise in der Tat nicht vor hatte eine neue Beschäftigung zu suchen, sondern das es mir ja darum ging meinen Anspruch auf ALG1 geltend zu machen, sodass ich nach Rückkehr meiner zweijährigen Reise ALG1 empfangen kann. Ich hatte außerdem überlegt noch ein paar Fallbeispiele herauszusuchen und diese als Anlage mitzuschicken.

    Habt ihr noch Ideen wie ich am besten mit der Situation umgehen sollte oder wie ich meinen Widerspruch am Besten formulieren sollte? Wenn ihr außer diesem noch Blog-Einträge mit Fallbespielen habt (von euch oder anderen), könnten mir diese ggf. auch helfen.

    Danke für’s Lesen und eure Unterstützung! 😊

    Alles Liebe!

    Christoph

    • Hey Christoph,

      bei einer so speziellen Situation und beim Thema Widerspruch etc. verstehst du hoffentlich, dass wir da weder Empfehlungen, Rat oder anderweitiges geben können. Das geht ja in Richtung Rechtliches. 😀 Wir erhalten regelmäßig Fragen zu individuellen Situationsbeschreibungen mit dem Arbeitsamt, wo wir auch nur auf den Beitrag verweisen können und mehr auch gar nicht dazu sagen können/wollen.

      Daher bleibt uns nur alles Gute zu wünschen und dass es sich klären wird! Aber vielleicht liest das ja hier jemand, der ähnliche Erfahrungen gemacht hat. Sorry, das Arbeitsamt ist da echt.. ja… wem sagen wir das. 😀

      Viel Erfolg!

      Ania

    • Hi Christoph, kannst du uns bitte teilen, wie du mit deiner Situation umgegangen bist?

      danke dir im Voraus!

      Grüße
      Sandra

  6. Hallo!
    Ich habe eine Frage bezüglich der Kranken- und Rentenversicherung. Ich weiß, in der Sperrzeit kann man trotzdem vom Arbeitsamt Kranken- und Rentenversicherung bekommen, wenn man im deutschen Arbeitsmarkt verfügbar ist. Aber falls man in der 3-monatigen Sperrzeit im Ausland verreisen will, muss man sich vom Arbeitsamt abmelden. Dann erhalt man in diesen 3 Monaten keine Kranken- und Rentenversicherung vom Arbeitsamt. Das ist schon einen großen Nachteil, oder? Zum Beispiel, selbst Zahlung an der Krankenkasse bzw. eine Lücke in Renten. Weiß jemand, was man am besten machen kann?
    Herzlichen Dank für einen Tipp.

  7. Hi, coole Informationen von euch.
    Ich hab Ende Februar 2023 gekündigt für Ende mai. Fliege aber erst am 28.6.23 für 3 Monate ins Ausland für das reisen. Bin am überlegen was das cleverste ist wegen meiner Krankenversicherung im Monat Juni.. da ich dort kein Job haben werde. Ob es sich lohnt sich arbeitslos zu melden oder man ein gewissen Beitrag von der Krankenkasse selber zu zahlen für den Monat.
    Komme am 18.9.23 wieder und hoffe das ich am 1.10 oder 15.10.23 ein Job wieder hab.

    Nun bin ich ja schon kürzer als 3 Monate zu Meldung der Arbeitslosigkeit, wegen der Sperrzeit.

    Was ratet ihr mir? Soll ich mich jetzt arbeitslos melden und im Juni über das Arbeitsamt mich krankenversichern lassen und somit auch eine Absicherung nach der Reise zu haben??

    Gruß
    Antonia

  8. Hallo,
    danke für dieses tollen Artikel, endlich werden viele Fragen kompetent und auf einmal beantwortet.

    Ich war mit meinem Freund die letzten 2,5 Jahre in Australien.Aus Gründen hat er sich vor der Reise nicht arbeitslose gemeldet und hat jetzt keinen Anspruch auf ALG 1. Wir haben aber in Australien versicherungspflichtig gearbeitet und nun ist meine Frage ob das angerechnet werden kann und für das AGL1 zählt.
    Vielleicht kann mir ja jemand helfen.Vielen Dank im voraus .
    Louisa

  9. Hey ihr Lieben,

    danke für den tollen und sehr hilfreichen Artikel. Ein Punkt ist mir unklar, vielleicht könnt ihr Licht ins Dunkel bringen: ich melde mich also 3 Monate vor Ende des bisherigen Jobs arbeitssuchend, damit das Amt genug Zeit hat, mich zu vermitteln … (was ich ja erstmal gar nicht will) – muss ich dann während meiner letzten drei Monate im Job aktiv Anstrengungen in Sachen Bewerbungen nachweisen? Macht die Agentur für Arbeit in dieser Zeit Vermittlungsvorschläge oder bleibt es bis zum Termin am ersten arbeitslosen Tag ruhig?

    Liebe Grüße
    Tobi

    • Bei mir war es so, dass ich eine nette Ansprechpartnerin hatte, die meine Situation verstanden hat und gesagt hat, dass sie nichts suchen und sie mich automatisch dann am 1. Tag meiner „Arbeitslosigkeit“ arbeitslos melden. Das hängt wohl stark von der Laune des Mitarbeiters ab, möchte nur platzieren, dass es möglich so ist und echt geschmeidig lief. 🙂

    • Genau das Gleiche habe ich mich auch schon gefragt! 🙂 Es ist ja super unlogisch bzw. für beide Seiten einen Aufwand (für die Agentur für Arbeit ist es unnötige Arbeit, weil man ja gar keinen Job möchte….und für einen selbst auch.)
      Ich bin super gespannt wie das bei mir ablaufen wird und hoffe da ebenfalls auf eine verständnisvolle Sachbearbeiterin. Alles andere macht einfach so gar keinen Sinn…

      Viele Grüße,
      Anja

  10. Hey,

    ich habe eine Frage. Ich habe eine 3-monatige Asienreise gemacht und mich davor von der Agentur für Arbeit abgemeldet(habe kein Arbeitslosengeld bekommen). Nun bin ich zurück und mir wurde empfohlen, dass ich das Arbeitslosengeld für den vergangenen Zeitraum doch noch beantragen soll, weil es sonst eine Lücke gibt, wo ich nicht versichert bin. (hatte eine Auslandskrankenversicherung für die Asienreise) Könnt Ihr mir helfen? Danke!

    Lg Hoang

  11. Hi,

    ich möchte zusammen mit meiner Freundin eine kleine Weltreise machen. Starten wollen wir um den 13.05.2023 und wiederkehren um den 28.07.2023.
    Ich befinde mich aktuell in einem befristeten Traineeprogramm und in Verhandlung um den Folgevertrag. Auf eigenen Wunsch lasse ich den Vertrag zum 30.04 auslaufen und unterzeichne die Folgeposition für den 15.08 oder 01.09.2023. Mein Arbeitgeber ist mit den Plänen total einverstanden, allerdings gibt es aufgrund der Unternehmensgröße keine Sonderregelungen hinsichtlich unbezahltem Urlaub/ Stundenreduzierung/ Sonderurlaub, sodass mir nur das Auslaufen des Vertrages bleibt.
    Nun stellt sich für mich die Frage wie ich mich ab dem 01.05.2023 hinsichtlich Arbeitslosengeld verhalte. Mit der Reisedauer überschreite ich den Spielraum der Agentur für die Genehmigung von Abwesenheiten deutlich. Gleichzeitig habe ich einen Folgevertrag in der Tasche und bin für 2-3 Monate nicht unbedingt attraktiv für eine kurzfristige Anstellung (Background Wirtschaftswissenschaften).
    Seht Ihr eine Chance, dass die Agentur eine Lösung (eine Art „Auge zudrücken“) für mich hat oder sollte ich mich darauf einstellen, dass es a) kein Geld gibt und b) keine Versicherung (zumindest für den Reisezeitraum)? Klar, ich könnte auch pokern und den Urlaub verschweigen, das ist Stand heute aber eher keine Option.
    Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall?

    Vielen Dank
    Hendrik

    • hey Hendrik,

      ich habe genau das selbe Thema und weiß auch nicht wie ich’s machen soll.
      Sag gerne Bescheid wenn du was heraus gefunden hast

      LG Alex

  12. Hi Lara,

    genau die gleiche Frage stelle ich mir im Moment auch und hoffe, dass du evtl inzwischen eine Antwort darauf hast 😛 Wie hast du das im Endeffekt gelöst? Frühzeitig die Reise angekündigt (und weiter Leistungen bezogen) oder erst angemeldet, dass du nicht mehr zur Verfügung stehst, als es kurz vor Reisebeginn war?

    LG, Andrea

  13. Also dass man nicht versichert wird wenn man kündigt und sich in der Sperrzeit befindet, stimmt nicht.
    Man kriegt zwar kein Geld aber man wird krankenversichert.

    • …sind die Antworten des Pressesprechers. Vertrauen wir mal drauf. 😀

    • „Eine Ausnahme besteht beim Ruhen des Anspruchs wegen Sperrzeit (und Urlaubsabgeltung). Trotz des Ruhens erfolgt in diesem Fall die Versicherung durch die Arbeitsagentur. Seit dem 01.08.2017 gilt das schon ab dem ersten Monat des Ruhenszeitraums – zuvor erst ab dem 2. Ruhensmonat“
      Also ja, es stimmt nicht, dass man nicht versichert ist, wurde aber auch nicht behauptet.

  14. Hallo,

    ich mache zur Zeit mein Praktisches Jahr als Pflichtpraktikantin. Das 3. Staatsexamen findet im November statt. Mein befristeter Arbeitsvertrag endet am
    1.09. 2022. Nach dem Staatsexamen möchte ich für 3 Monate verreisen.
    Frage: Soll ich mich vor der Reise arbeitslos melden oder erst, wenn ich wieder aus dem Ausland zurückkehre?

    Anja

  15. Hi,
    ich bin derzeit Arbeitslos gemeldet und erhalte Arbeitslosengeld. Nun habe ich entschieden anstatt einer neuen Stelle nachzugehen, erstmal noch für ein paar Monate ins Ausland zu gehen. Das muss ich dem Arbeitsamt natürlich mitteilen. Bekomme ich bis zu dem Tag meiner Abreise noch Arbeitslosengeld? Oder wird das gestrichen sobald das Amt erfährt, dass ich dem Arbeitsmarkt erstmal nicht mehr zur Verfügung stehe?

  16. Hallo,
    ich habe meinen Job NICHT gekündigt, mein Vertrag ist einfach Anfang April ausgelaufen und wurde nicht verlängert. Ich habe mich arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Nun möchte ich ab dem 17.Mai auf Weltreise. Kann ich diese Zeit zwischen Vertragsende und Reisebeginn mit dem Arbeitslosengeld überbrücken und mich erst 2 Tage vorher beim Arbeitsamt abmelden bzw. meinen Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen lassen? Geht das schnell oder ist es kompliziert?
    Muss ich mich bei der TK auch abmelden? Eine Reiseversicherung hab ich schon abgeschlossen.

    • Hallo Tania,

      Wenn du die Fristen eingehalten hast geht es recht problemlos und einfach. Bei uns (wir starten unsere Weltreise am 5.5) hat ein Anruf bei der Bundesagentur für Arbeit ausgereicht um die Arbeitslosigkeit abzumelden. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt bis 4 Jahre bestehen.
      Bei der TK besteht ebenfalls keine Kündigungsfrist (ausgenommen Selbstständige). Eine Nachricht über deren App mit Nachweis deiner Auslandskrankenversicherung reicht hier aus. Wichtig ist nur, dass du Versichert bist, da in DE Versicherungspflicht besteht. Ausgenommen du bist abgemeldet.

  17. Hallo zusammen,

    ein Tipp. So wie es aussieht ist es ab 1. Januar 2022 möglich sich online arbeitslos zu melden.

    „Mit der elektronischen Arbeitslosmeldung können sich Kundinnen und Kunden zu Beginn des neuen Jahres im Bereich der Arbeitslosenversicherung rund um die Uhr und ortsunabhängig arbeitslos melden. Ab dem 1. Januar 2022 ist die elektronische Arbeitslosmeldung der persönlichen Arbeitslosmeldung gleichgestellt. Bisher war ein persönliches Erscheinen zwingend erforderlich.“

    https://www.arbeitsagentur.de/presse/2021-43-arbeitslosmeldung-ab-dem-1-januar-2022-auch-online-moglich

    PS: Es steht explizit ortsunabhängig da, ich bin mir aber nicht sicher ob teschnich geprüft wird ob sich der Arbeitslosmeldene in Deutschland befindet.

  18. Ich habe heute meine AGENTUR FÜR ARBEIT angerufen und mir wurde gesagt, ich kann nicht die Sperre so umgehen wie hier oben beschrieben wurde.
    Ich muss noch sagen:
    ich bin krankgeschrieben bis 4.April. Aus Gesundheitsgründen habe ich gekündigt. Mein letzter Tag wäre der 30.apr. Ich möchte mich im Ausland aufhalten und dort besser werden.
    Sie meinte ich muss mich nicht anmelden weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zu verfügung stehe. Wenn ich zurückkomme, dann beginnt die Sperrzeit.Wenn ich nach meiner Krankheit am 5.April mich zur Verfügung stellen würde und dann nach einem Monat verreisen, bleibt die Sperrzeit trotzdem.
    Ich wollte es nur hier kurz sagen. Habe ich vielleicht die falsche Mitarbeiterin erwischt?

  19. Kann ich auf die Weltreise machen und nebenbei Arbeitslosengeld 1 bekommen? Wenn ich vorher lange genug gearbeitet habe im sozialversicherungspflichtigen Beruf?

    • Hi Julian,

      Anspruch auf ALG 1 erhältst du nur, wenn die Arbeitslosigkeit auf dich zutrifft. Die ist wie folgt definiert:

      https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbiii/138.html

      Da du dem Arbeitsmarkt in der Zeit der Arbeitlosigkeit nicht zur Verfügung stehen kannst, ist es nicht möglich. Du hast aber im Jahr bis zu 6 Wochen Urlaubsanspruch bei Arbeitslosigkeit. In der Zeit kannst du ALG 1 erhalten.

  20. Hallo,

    ich habe vor, zu kündigen, aber das Arbeitslosengeld erst zu meinem 58. Geburtstag zu beantragen.
    Um die Rahmenfrist und die Anwartschaft einzuhalten, habe ich folgende Termine errechnet:
    58. Geburtstag am 25.09.2023
    Rahmenfrist 30 (900 Tage) Monate zurück —> 09.04.21
    12 Monate (360 Tage) Beschäftigung —> früheste Kündigung also zum 03.04.22

    Da ich dann mit 58 Jahren 24 Monate ALG1 bekommen kann, muss ich in den letzten 5 Jahren vor Erwerbslosigkeit 4 Jahre gearbeitet haben.
    Um die Sperrzeiten zu verhindern (bei Eigenkündigung), muss ich aber 1 Jahr + 1 Tag Wartezeit haben.

    Um die Anwartschaft nicht zu gefährden, muss ich mich doch sofort bei Kenntnis meines Kündigungstermins bei der Arbeitsagentur melden ? Richtig ?
    Muss ich mich dann einfach als „beschäftigungslos“ melden ?
    Wie muss ich das dann machen?

    Danke für die Unterstützung!

    Grüße
    Susanne

  21. Hallo,
    ich hab das jetzt so aehnlich gemacht, bin aber ziemlich spaet dran mit allem. Mein Problem ist, dass der Bescheid noch nicht eingegangen ist bei mir, ich aber mich so frueh wie moeglich auch wieder abmelden will.
    Getan bisher:
    1.) Arbeitssuchend gemeldet
    2.) Arbeitslos gemeldet
    3.) ALG1 beantragt

    was noch fehlt: Unterlagen meiner ehemaligen Arbeitsstelle fuer die Antragsbearbeitung.

    Meine Frage: Je nach dem wie lang sich das zieht bekomme ich ja dann direkt ALG1 fuer 1-2 Monate.
    Ich will aber gerade gar kein ALG1. Ich stehe dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfuegung und will eigentlich auch nur dass mein Anspruch nicht verfaellt wenn ich das Geld in 6 Monaten brauche.

    Wie sollte ich mich am besten abmelden? Vor dem Bescheid oder erst danach?
    Kann ich mich direkt online einen Tag nach arbeitslosen meldung wieder abmelden und bekomme trotzdem meinen Bescheid?

    Lieben Gruss

    • Hallo,
      Wenn man auf Reisen geht und selbst gekündigt hat, ist man ja gesperrt beim Arbeitsamt. Wie ist man dann gesetzlich versichert? Muss ich mich dann selbst bei der Krankenkasse versichern?
      Vielen Dank für einen Tipp.

    • Hi Maria,

      hoffentlich siehst du meinen Kommentar noch! Wie hat sie die Situation entwickelt? Wann hast du dich abgemeldet und hast du nach deiner Reise Anspruch an Geld gehabt?

      Danke und liebe Grüße 🙂

  22. Hi, erstmal ganz vielen Dank für den hilfreichen Beitrag!!

    Das einzige was ich nicht verstanden habe (und ich glaube das fragen sich viele): Ich muss mich ja persönlich arbeitslos melden bevor die Reise beginnt, damit die Sperrfrist während der Reise abläuft. Aber muss ich auch den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen? (Bei mir sind nur 6 Tage zwischen Arbeitsverhältnis und Reise, deshalb lohnt sich das eigentlich nicht – aber ich will natürlich, dass die Sperrfrist abläuft).

    Falls jemand die Antwort weiß, wäre ich super dankbar!!
    LG Maria

    • Hallo, Ich habe meinen Job gekündigt, weil ich gesundheitliche Probleme hatte. Ich habe einen Brief von meinem Arzt. Am Montag dieser Woche habe ich mich arbeitslos angemeldet. Aber ich habe das Gefühl, dass ich nicht sofort mit der Jobsuche beginnen kann und möchte Deutschland für 5 bis 6 Monate verlassen. Wann soll ich sie darüber informieren? Ich glaube, ich würde es nicht schaffen, auf den Arbeislosengeld-Treff zu warten, weil sie mich seit 4 Tagen immer noch nicht als Arbeislos ins Online-System gestellt haben und ich kein Arbeitslosengeld 1 beantragen kann. Ich habe das Ticket schon Anfang Februar weg.

      Vielen Dank für Hilfe 🙂

      Lu

  23. Hey,
    Ich habe alles komplett so gemacht wie hier beschrieben. Leider sagt unsere Agentur für Arbeit, dass das so nicht stimmt. Ich wohne auch in NRW, daher passen diese Infos ja definitiv für mich. Habt ihr ne Idee wie ich mein „recht“ da durchboxen kann beziehungsweise wie ich an offizielle Infos komme, die ich meinem lokalen Amt Zeigen kann?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    • Hm, also der Artikel ist eigenlich von der Agentur für Arbeit von NRW von der offiziellen Pressestelle beantwortet. Ich weiß nich, ob ich ihr den mal zeigen würde oder ansonsten selbst eine Mail dorthin schreiben und die Infos selbst einholen und sagen, welcher Teil nicht stimmen würde.

      Haben schon oft mitbekommen, dass Mitarbeiter sagten, dass es nicht stimmen würde, aber es dennoch korrekt war.

      Daher auf jeden Fall mal versuchen per Mail von einem anderen Ansprechpartner Feedback einholen!

  24. Danke Euch vielmals für die Zusammenstellung der Infos.
    Beantwortet Ihr noch Fragen?

    Wenn ja – ich habe folgende:
    Wenn ich mich nicht gleich Arbeitslos melde, sondern 2 Monate warte. Wird dann meine
    Bemessungsgrundlage kleiner, weil ich in den letzten 12 Monaten 2 Monate nicht gearbeitet habe und auch kein Gehalt bezogen habe?
    Kriege ich also weniger Arbeitslosengeld?

    Danke im Voraus und LG
    nowi

  25. Hallo Ania und Daniel,

    noch eine Frage zur Rückkehr:
    muss man nach der Rückkehr den Antrag auf ALG1 nochmal senden?

    ich komm gerade von meiner Weltreise und hab mich vor der Abreise vor 1,5 Jahren beim „Amt“ gemeldet, den Antrag gesendet. Es kam auch eine Antwort, dass ich grundsätzlich Anspruch hätte und meine Sperrfrist von 3 Monaten läuft und dass mir nach Ablauf der Sperrfrist keine Leistungen gezahlt werden, weil ich dem Markt nicht zur Verfügung stehe.
    Alles gut soweit..

    Jetzt weiß ich nicht, ob ich den Antrag auf ALG 1 nochmal senden muss?! habe mich online nur arbeitssuchend gemeldet und in 2 Wochen erst einen Termin per Telefon.
    Danke für Eure Antwort!

  26. Hallo,

    wie kontrolliert man meine Präsenz in Deutschland?
    z.B. kann ich reisen 30 Tage ohne Bescheid? Wie kann die Agentur für Arbeit das bemerken?

    • Bemerken werden die es nicht. Es kann allerdings passieren, dass du ein Job Angebot oder eine Einladung zu einem persönlichen Gespräch bekommst. Wenn du dann unterwegs bist bekommst du das natürlich nicht mit und kannst den Termin nicht wahrnehmen, dann kann eine Sperr Zeit verhängt werden!

      Ich bin im Filmgeschäft tätig und muss mein Jahr mit Alg 1 planen, da ich meistens im Winter ein paar Monate keine Beschäftigung habe. Mein Tipp: Bei der Arbeitslosmeldung angeben das man einen Job in Aussicht hat , aber noch kein Datum feststeht, dann lassen sie dich meist in Ruhe;) nicht darauf drängen lassen ein anfangs Datum anzugeben!

  27. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr
    Schutz in der Arbeitslosenversicherung (Qualifizierungschancengesetz) wird
    die Rahmenfrist ab 01.01.2020 von 2 Jahren auf 30 Monate verlängert.
    Nach § 447 findet § 143 für Personen, die nach dem 31.12.2019 nicht in einem
    Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben, in der bis zum 31.12.2019 geltenden Fassung Anwendung. In diesem Fall behalten die FW zu § 143 SGB III
    mit Stand 04/2017 weiterhin ihre Gültigkeit.
    -Gesetzestext § 143 Absatz 1 SGB III

  28. Dann sollten Sie darauf achten, dass die Reise nicht zu lange dauert. Warum? Es geht um die sogenannte Anwartschaftszeit und Rahmenfrist: Wer innerhalb der – vom Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung an gerechnet – zurückliegenden 24 Monaten („Rahmenfrist“) zwölf Monate („Anwartschaftszeit“) in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet hat, kann Arbeitslosengeld beantragen

    Richtig: Seit 01.01.2020 gilt 30 Monate Rahmenfrist und 12 Monate Anwartschaft!

  29. Hey,

    ich habe eine Frage:
    Wenn ich mich arbeitssuchend gemeldet habe, also 3 Monate vor der eintretenden Arbeitslosigkeit, und mir während dessen von der Bundesagentur für Arbeit ein Job vermittelt wird, muss ich mich darauf dann bewerben? Ich möchte ja in der Zeit gar keinen Job bekommen, weil ich 3 Monate später auf Weltreise gehe. Ich habe allerdings gehört, dass ich mich auf die vermittelten Jobs bewerben muss.

  30. Hallo,

    habt Ihr mal irgendwas in Bezug auf Rente vorher unternommen, dass euch da keine Fehlzeiten oder Lücken entstehen und wenn ja was macht man am besten?

    • Hey!

      Das haben wir nicht, da wir privat für uns vorsorgen und nicht von dem unsicheren System (in unseren Augen) abhängig sind. Daher haben wir da leider keine Infos zu :-/

  31. Hallo😀 sehr spezielle Frage:
    Sind auf Weltreise und bin in Elternzeit. Wenn das Kind 2 Jahre ist endet die der Kündigungsschutz. Was ist wenn mich mein Chef dann kündigt, wir aber nicht zurück reisen?
    Kann man sich dann online arbeitslos melden?
    Und was wenn man dann Angebote bekommt die man nicht wahrnehmen kann weil man eben gar nicht da ist?

    Vielen lieben Dank

  32. ein netter trick, den ich im 2. jahr meiner elternzeit mit alg1 bezug (ja, das gibt es sehr selten, geht aber) angewandt habe: die letzten 21 tage im alten jahr und die ersten 21 im neuen jahr zusammenhängend urlaub genommen. 21 tage pro jahr stehen einem zu wenn es genehmigt wird wie bei mir.
    war ein schöner langer familienbesuch in asien 🙂 dezember ist da für einige zonen eh die beste reisezeit 😉

  33. Hi ihr Zwei!
    Kann ich am Tag, an dem ich mich arbeitslos melde, schon auf Weltreise gehen oder muss ich mindestens ein Tag gemeldet sein, sprich darf ich die Reise erst an Tag 2 ankündigen und dann fliegen?

  34. Hallo Ania,
    Ich hoffe ich habe nichts überlesen, vielleicht ist das auch ein Spezialthema. Ich komme von 15 Monaten Weltreise zurück und möchte mich eigentlich erstmal selbst 1-2 Monate krankenversichern und meine Zukunft planen, um Ruhe vor dem Arbeitsamt zu haben. Kann ich mich auch 2 Monate nach Rückkehe noch melden oder muss ich sofort hin? Wollen die ein Rückflugticket sehen?
    Danke schonmal für die Antwort! Der Blog und die qualifizierten Antworteb gefallrn mir sehr! 🙂
    Grüße
    Georg

    • würde mich wundern, wenn man geflogen sein und das nachweisen muss. Was machen denn Leute, die mit nem Camper Europa bereisen, oder mit dem Motorrad die Seidenstraße entlangfahren? Das ist Deine Entsdcheidung wie lange Du nicht zur Verfügung stehen willst und wenn Du 9 Monate in Deinem Kinderzimmer auf dem Bett liegst, gilt auch das als Zeit in de Du nicht vermittelbar warst.

  35. Halloho,
    muss man denn eine Frist zur Arbeitslosmeldung einhalten wenn man wieder zuruck kommt? Ich bin in Zwei Wochen wieder da und war genau so lange unterwegs das mein Arbeitslosengeld nicht verjaehrt 😀
    Nicht das die dann sagen das ich eine Sperre bekomme weil ich mich nicht drei Monate vorher gemeldet hab oder sowas. Glaub ich zwar nicht weil ich war ja nicht da in den drei Monaten und konnte mich dem zu Folge auch nicht bewerben aber eine genaue Regelung hab ich dazu nicht gefunden.
    Wenn da einer was weiss dann waere lieb mir bescheid zu geben 🙂
    Dankeschoen,
    Sebastian

  36. Hey Leute,
    ich habe ein ähnliches Problem. Ich habe zum 30.06.19 gekündigt, fliege aber am 01.07.19 schon… Nun wurde mit gesagt „ich sei keine 24h im Land, also stehe ich dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung“. Überlege jetzt, ob ich mich einfach nochmal online arbeitssuchend melde und sage ich gehe im Juli weg und habe den Flug noch nicht gebucht. Beim letzten Mal hatte ich keinerlei Probleme, weil eine Woche zwischen letztem Arbeitstag und meinem Flug lag… Stimmt es, dass ich jetzt keinerlei Anspruch habe, weil ich keine 24h in Land bin? Danke für eure Hilfe!
    Liebe Grüße!

    • Hey, bei mir ist es ähnlich.. Ich habe zum 31.12.19 gekündigt und mein Flug geht am 03.01.20. Arbeitssuchend hab ich mich nun online gemeldet.Ich würde das jetzt, trotz dieses recht knappen Zeitraumes, wie Ania handhaben..? Hilfe! 😀

  37. Hi Ihr beiden,
    Ich hab letzt Monat auch gekündigt und war daher am Montag beim Arbeitsamt, um mich vorab arbeitslos zu melden. Ich wäre ab den 30.3 arbeitslos und würde gerne schon ab den 26.3 losfliegen, da ich echt noch einiges an Resturlaub hab. Das Arbeitsamt hat mich nicht aufgenommen, da ich ja erst nach meiner Wiederkehr arbeitssuchend bin und ich dann auch erst den Arbeitsmarkt zur verfügung stehe. Sie hat mich auch noch darauf hingewiesen, (Sie musste sich auch erst selbst erkundigen) dass ich nach der Reise kein Geld erwarten kann, da ich ja selbst gekündigt habe und somit gesperrt wäre für drei Monate. (Sie meinte, wärend meiner Reisezeit würde diese Frist nicht ablaufen.) Was ziemlich dumm wäre, da ich ja gerade nach so einer Reise kein Geld mehr habe. Sie hat mir eine gute Reise gewünscht ..meinte ich soll es auf jeden Fall machen und es würde schon alles gut werden. Ich hab auch schon beim AA angerufen und da auch noch mal nachgefragt. Mit dem gleichen Ergebnis. Ich hatte eigentlich gehofft, dass wenn am ehrlich ist einem die Leute auch entgegenkommen. Die Mitarbeiterin war ja auch nicht unfreundlich, aber es war mal wieder super enttäuschend und ich wusste wieder, warum ich dieses Land mal kurz verlassen muss. Mir geht es ja nicht um Geld während der Reise… Das hab ich ja! Ich möchte nur ganz entspannt reisen können, weil die gute Frau auch noch meinte, dass ich, wenn ich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht wieder da bin, ich kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld 1 habe. Meine Frage muss ich mich persönlich beim Arbeitsamt melden/ abmelden, weil dann wäre es ja kein Problem. Ansonsten müsste ich meinen Flug verschieben oder wieder nach Deutschland kommen, was echt richtig dumm wäre. Wäre super, wenn jemand Tipps oder Vorschläge hätte. Der ganze Kram regt mich mal wieder auf. Liebe grüße und Dankeschön Aiske

  38. Hallo Ihr Lieben,
    herzlichen Dank für die informativen Seiten.
    So wie ich die Broschüre und hier die Infos lese besteht der 4 jährige Anspruch, wenn man sich vor der Weltreise (mind. 1 Tag) arbeitslos meldet und dann von Arbeitsamt zur Weltreise wieder abmeldet.
    Wisst Ihr ob es zwingend ist , ob der Leistungsantrag schon bewilligt sein muss oder ob dieser später nochmal nachgereicht werden kann.
    Wünsche Euch frohe Weihnachten und ein super schönes Neues Jahr

    • Ich habe ein ähnliches Problem.
      Ich hatte die Unterlagen zusammen und habe mich an dem Tag an dem ich sie abgeben sollte abgemeldet.
      Meine Frage ist nun: Habe ich nach Rückkehr dennoch anspruch auf Arbeitslosengeld?
      Ich habe mich ja arbeitslos gemeldet,
      In der Proschüre steht ja: „Die Arbeitslosmeldung
      gilt als Antrag auf Arbeitslosengeld“
      Gruß
      Carsten

  39. Hallo,
    danke für den interessanten Blogbeitrag. In der Zeit wo du wieder abgemeldet bist ( um zur Vermittlung nicht zur Verfügung zu stehen) läuft die Sperrfrist weiter ab, ja. AbER ist man dann trotzdem Krankenversichert über das AA? Liebe Grüsse Linda

  40. Hallo, Danke für den tollen Beitrag.
    Allerdings hab ich noch eine Frage dazu in meinem konkreten Fall. Mein Arbeitsvertrag lief bis zum 28.02.2018. Ich bin bereits Ende Januar auf Langzeitreise gegangen und bin erst im Februar 2019 wieder in Deutschland. Kann ich mich dann noch arbeitslos melden und habe Anspruch auf ALG I?
    Vielen Dank im Voraus,
    Kai

  41. „Wenn man sich vor der Weltreise beim Arbeitsamt meldet und den Anspruch auf Arbeitslosengeld erfolgreich geltend gemacht hat, kann dieser Anspruch nach der Reise aufgenommen werden.“
    Das habe ich gemacht. Ich habe vor, mich morgen bei der Arbeitsagentur abzumelden und habe noch eine Frage. Wenn ich den Anspruch nach der Reise wieder aufnehme, wird dann noch einmal die Höhe des Arbeitslosengelds neu berechnet, also inkl. des „Nicht-Verdienstes“ zwischenzeitlich. Oder gilt die Höhe, die aufgrund der letzten Tätigkeit berechnet wurde?
    Vielen Dank vorab.

  42. Hallo
    Betr.Und wenn du zurückkommst, kannst du den Anspruch direkt geltend machen – und zwar innerhalb von vier Jahren.
    Antwort: „Die Idee dahinter ist, dass es ungerecht wäre, wenn Sie arbeitslos geworden sind, bald aber eine Arbeit annehmen, die nur ein halbes Jahr dauert, Sie dann wieder arbeitslos wären, dann aber drei weitere Monate arbeiteten – es dann sein könnte, dass Sie nach den letzten drei Monaten keine 12 Monate Anwartschaftszeit mehr zusammenbekämen und Sie für Ihren Versuch, wieder in Arbeit zu kommen, dadurch sozusagen bestraft würden. Deshalb können Sie den einmal erworbenen Anspruch auf Arbeitslosengeld über einen Zeitraum von 4 Jahren sozusagen strecken, unterbrochen von kleineren Arbeitsphasen.“
    Ist das mit den 4 Jahren wirklich so???? Ich habe einen Anspruch von 18 Monaten auf ALG1 (wegen meines Alters) ich bin 3 Jahre und 10 Monate auf Langzeitreise hab mich vor der Reise arbeitssuchend gemeldet…und abgemeldet…Sperrfrist wurde ausgesprochen und ist natürlich abgelaufen…habe ich dann echt…Anspruch auf ALG1 über diese gesetzlich geregelte Frist von 4 Jahre hinaus? Ist es nicht so, dass die gesamten Ansprüche nach 4 Jahren verfallen! In meinen Fall hätte ich ja Ansprüche auf Zahlung von ALG 1 sogar über 5 Jahre hinaus, wenn ich mich innerhalb von 4 Jahren Arbeitssuchend melde….Viele Grüße Udo

  43. Hallo, vielen Dank für den informativen Artikel. Eine Frage stellt sich mir jedoch oder ich habe die Antwort nicht gefunden:
    Ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 31.12. gekündigt, d.h. ich muss am 1.1. mich arbeitslos melden. Aufgrund es Feiertags ist das Arbeitsamt geschlossen und ich muss folglich mich am 2.1. melden. Ich fliege am 3.1.
    Kann ich mich zeitgleich mit meiner Arbeitlos-Meldung auch abmelden?

    • Ok, das ist mal eine interessante Frage. 😀
      Da wüsste ich jetzt auch nicht, wie das in dem Fall geht, aber ich würde es einfach mal genauso probieren!
      Lass uns dann mal wissen, wie es gelaufen ist!

  44. Hallo, vielen Dank für diesen großartigen Artikel! Ihr habt mir damit schon sehr weitergeholfen. Nun habe ich aber ein ähnliches Problem wie Jasmin:
    Ich kündige zum 31.10. und fliege (dank Feiertag) an diesem Tag auch direkt los. Nun hat die Agentur für Arbeit am Telefon mitgeteilt, dass ich so keine Möglichkeit habe, dass die Sperre durch eigene Kündigung während meiner Reise abläuft. Problem ist, dass ich an meinem letzten Arbeitstag das Land verlasse. Meine Sperre würde also erst anfangen abzulaufen, wenn ich den Flieger in Deutschland wieder verlasse. Somit bin ich nach der Reise nicht abgesichert und müsste 3 Monate warten, bis ich Geld bekomme.
    Ärgerlich ist, dass ich am 31.10. um 18 Uhr fliege. Würde ich 12 Stunden später, sprich 1.12. 6.00 Uhr, fliegen, hätte ich keine Probleme.
    Habt ihr von diesem Problem schon mal gehört? Kennt ihr eine Möglichkeit, dass die Sperre trotzdem abläuft? Möchte die Agentur mein Flugticket sehen? Oder kann ich einfach behaupten, ich würde erst Anfang November fliegen? Bin wirklich überfragt und kurz davor meinen Flug um einen Tag zu verschieben.

    • Also in dem Artikel hat die Agentur für Arbeit folgendes geantwortet:
      „Richtig. Die Sperrfrist läuft ab, auch während des Auslandsaufenthaltes, nicht erst nach der Rückkehr. Für die Sperrzeit nach einer eigenen Kündigung ist die Beschäftigungslosigkeit entscheidend, nicht die Meldung als arbeitslos. Es gibt verschiedene Fallgestaltungen, nach denen Sie bereits vor der Meldung als arbeitslos als beschäftigungslos gelten können. Vom Zeitpunkt der Beschäftigungslosigkeit an läuft die Sperrfrist.“
      https://www.geh-mal-reisen.de/weltreise-planen/weltreise-abmeldung-arbeitsamt/
      Dass die Sperrzeit nicht weiterläuft, würde ich also sagen, stimmt so nicht!

  45. Hallo der Artikel ist wirklich super! Ich habe eine Frage: Eine Freundin und ich möchten drei Monate reisen, Start ist der 28.10. bis Ende Januar. Ich bin bis Ende Oktober angestellt habe aber Resturlaub, sodass wir am 28.10 starten können. Ich wollte mich arbeitslos melden da wenn wir zurück sind die sperrzeit abgelaufen ist. Ist es sinnvoller sich vor oder nach der Reise AL zu melden, da die Frist ja ab beschäftigungsende eintritt und nicht ab Meldung. Kann ich Mich überhaupt schon AL melden wenn ich theoretisch noch angestellt bin oder erst ab 01.11., da wäre ich aber ja schon auf reisen. Mir geht’s es nur darum NACH der Reise finanziell abgesichert zu sein. Könnt ihr mir weiter helfen? Vielen Dank! Lg

  46. Hallo an die Runde,
    habe nach all den Informationen hier im Blog eine noch nicht behandelte Fragestellung:
    Ich habe gekündigt, mich arbeitslos und danach nicht arbeitssuchend gemeldet und damit die nächsten 4 Jahre Anspruch Arbeitslosengeld zu beziehen gesichert.
    Ich halte mich zur Zeit in Asien aus und fühle mich blendend.
    Wenn ich beispielweise nach einem Jahr zurück nach D. komme und dann 6 Monate Arbeisloseneld beziehe und es mich nach weiteren 6 Monaten wieder nach Asien zieht. Kann ich den Bezug von Arbetslosengeld dann mit einer erneuten Meldung „nicht arbeitssuchend“ aussetzen?
    Kurz gefasst, kann man mehrmals den Bezug von Arbeitslosengeld als nicht arbeitssuchender unterbrechen ohne dass der Gesamtanspruch verfällt?
    Über Informationen freue ich ich sehr.
    Sonnige Grüße

  47. Hallo Freunde der Sonne! Einen tollen Blog habt ihr da, sehr hilfreich 🙂
    Ich hätte in eigener Sache eine kurze Frage, vielleicht kann sie mir hier ja freundlicherweise beantwortet werden – es würde mir sehr helfen!
    Ich werde zum 15.6.18 meinen derzeitigen Job ordentlich kündigen (4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats Kündigkunsfrist) und ab 15.7.18 „arbeitlos“ sein. Mit einem guten Freund werde ich den Jakobsweg an der Küste gehen, dieser dauert in der Regel 5 Wochen. Meinen Arbeitsvertrag mit meinem bereits neuen Arbeitgeber werde ich demnächst unterschreiben, das Einstelldatum ist der 1.9.18 – ich habe also zwischen „arbeitslos“ sein und Antritt der neuen Arbeit 6 Wochen für den Jakobsweg, ich möchte mich für diese Zeit NICHT arbeitslos melden.
    Mir geht es hauptsächlich um Kranken- und rentenversicherung – wird mir diese bis zum 1.9 weiterhin gestellt oder muss ich mich extern für den Zeitraum nochmal extra bei meiner Krankenkasse versichern – oder reicht eine Auslandsversicherung, die ja eh nötig ist, aus? Ich möchte keine Bezüge oder ALG wahrnehmen, aber auch keine Lücke beziehungsweise hohe „Strafen“, Sperrungen (das irgendwelche Arbeitsverträge etc ungültig sind weil ich mich nicht arbeitslos gemeldet habe) oder sonstige Überraschungen nach Reiserückkehr erleben. Und weiteres: kann ich die Auslandseise schon vor dem 15.7 (Ende des derzeitigen Arbeitsvertrages) antreten? Und wie lange kann mein Chef mich noch in der Firma behalten bei 20 Arbeitstagen zwischen Kündigung und Ende des Arbeitsverhältnisses bei noch 22 Resturlaubstagen für dieses Jahr?
    Vielleicht kann mir die ein oder andere Frage beantwortet werden, ich würde mich freuen!
    Grüße

  48. Tolle Übersicht!
    Ich habe eine Frage zu euren Ausführungen:
    Zentral ist ja, dass man binnen der letzten 24 Monate 12 Monate beschäftigt war. Wenn man nun „nur“ 6 Monate reist und die vollen 24 Monate beschäftigt war – ist das ja noch immer zutreffend. Das habt ihr ja auch oben geschrieben.
    Heißt das, dass man sich theortisch bei 6 Monaten Reise gar nicht vorab arbeitslos melden kann, sondern das erst machen kann, wenn man zurückkehrt (und dann keinen Job findet)? Oder hat das Nachteile, z.B. weil die Sperrfrist erst dann losgeht?
    Danke euch!
    Wisst ihr dazu mehr?
    Vielen Dank!

    • Hey David!
      Wir versuchen besten Gewissens mit unserem Wissen zu antworten und hoffen, dass es zutrifft. 🙂
      Generell gilt: Sobald du keinen Job mehr hast, kannst du dich arbeitslos melden. Egal, wie lange du reist.
      Diese Zahlen mit den 12 Monaten und 24 Monaten bezogen sich nur darauf, wer Anspruch auf das Geld danach hat, das man eingezahlt hatte im Job. Nicht darauf, ob man sich arbeitslos melden kann oder nicht. 🙂
      Haben wir deine Frage richtig verstanden?

  49. Tolle Übersicht! Ich hätte da noch eine Frage, die zwar nichts mit Arbeitslosengeld zu tun hat, aber für mich dennoch wichtig ist. Bekomme ich Kindergeld, wenn ich eine Reise mache und die Anspruchsvorraussetzungen erfüllen würde, wenn ich weiterhin in Deutschland wäre?
    Vielleicht hat ja jemand die Antwort dazu schon gefunden, ich bin mir nach dem Lesen von den Gesetzestexten gerade unsicher…..
    Liebe Grüße und schon mal Danke !

    • Also wir persönlich können dazu gerade leider nichts sagen… :-/ Aber vielleicht findet sich ja wirklich jemand hier, der die Antwort weiß! 🙂 Wir drücken die Daumen!

  50. Tolle Zusmamenstellung! Das löst einige Fragezeichen in Rauch auf. Andere Fragen bleiben allerdings noch. Vielleicht kann diese ja jemand beantworten?
    Und zwar endet mein Arbeitsverhältnis absehbar im Januar nächsten Jahres (besfristete Beschäftigung ohne Aussicht auf Weiteranstellung). Ich würde danach gerne eine mehrwöchtige Reise antreten. Sollte ich mich in diesem Fall auch schon davor bei der Agentur melden, den Anspruch aber erst nach meiner Wiederkehr geltend machen? Und wären irgendwelche Verkürzungen etc. damit verbunden?
    Danke im Voraus für die Antworten und bitte nicht böse sein, falls es doch schon irgendwo geschrieben steht, ich es dann wohl aber nicht richtig verstanden habe.
    VG!

  51. Was denkt ihr wie das ist wenn der Arbeitsvertrag am 30.8.2018 ausläuft, man aber erst am 15.11.2018 die Reise antritt. Stehen die Chancen noch gut, Arbeitslosengeld zu bekommen für die 2,5 Monate? Die Spanne ist ja doch um einiges länger, als der eine Monat.

    • Hey Sina!
      Ich denke, das sollte so sein. Aber dir werden höchstwahrscheinlich auch Jobangebote zugeschickt – je nach Ansprechpartner. 🙂

  52. Hallo zusamen,
    vielen Dank für euren Beitrag. Er hat mir vielen Fragen beantwortet, dennoch möchte ich euch um Rat fragen.
    Ich habe meinen Job zum 15.03.18 gekündigt und fliege aber erst am 01.05.18 nach Bali.
    Was meint ihr, soll ich mich arbeitslos melden? Wird mich die Agentur für Arbeit für die Zeit vermitteln wollen?
    Dann noch eine Frage:
    Wenn ich mich arbeitslos melde, übernimmt die Agentur für Arbeit die Sozialversicherungen sowie die Krankenversicherung auch in der Sperrzeit?
    Ich freu mich auf eure Antwort!
    LG
    Tobi

    • Hey Tobi!
      Ich würde mich an deiner Stelle arbeitslos melden.
      Eigentlich ist die Agentur für Arbeit gesetzlich dazu verpflichtet dich zu vermitteln. Ich hatte Glück und man hat mir keine Jobangebote zugeschickt. Andere haben von anderen Erfahrungen berichtet, also kommt es da wohl auf den Ansprechpartner an…
      Ich glaube, den ersten Monat musst du selbst die Krankenversicherung zahlen (so war es bei mir) danach übernimmt dann die Krankenkasse. Aber frag das dann auf jeden Fall nochmal genauer nach, wenn es soweit ist! 🙂

  53. Vielen, vielen Dank für diesen super ausführlichen und hilfreichen Beitrag zu diesem Thema! 🙂 Man blickt schnell nicht ganz durch, wie man am besten handeln soll und befürchtet, das falsche zu tun oder sinnvolle Fristen zu verpassen…ich wusste z.B. noch nicht, dass wenn ich wieder in Deutschland bin, ich danach ganze 4 Jahre Zeit habe, einen Anspruch geltend zu machen. Das bedeutet, ich kann erst (mit einem zurückgelegten Finanzpolster) richtig ankommen, selbst auf Arbeitssuche gehen und falls doch alle Stricke reißen, mich melden. Danke für euren immer hilfreichen Blog! Ganz liebe Grüße, Sabine

    • Schön, dass er Beitrag helfen konnte, Sabine!
      Dann war die Anfrage an die Agentur nicht umsonst! 🙂

    • Die 4 Jahre gehen aber schon los, sofern du dich vor deiner Reise arbeitssuchend gemeldet hast bzw. Arbeitslosengeld beantragt hast. Wenn du das nicht gemacht hast, gilt der Antrag nur 12 Monate.

  54. Hallo Liebe Freunde :),
    vielen Dank für euren wertvollen Beitrag.
    Da ich aus Österreich bin ist es leider nur bedingt hilfreich. Es wäre allerdings interessant und vielleicht auch für andere österreichischen Leser von Vorteil herauszufinden wie die Situation in Österreich, beim AMS, aussieht?
    Kann man irgendwo euer genaues Mail an das Amt finde, dass ich es eventuell zum Österreichischen Amt weiterleiten kann? Vielleicht könnt ihr mit der Antwort einen weiteren Beitrag schreiben :).
    Und noch eine Frage, wie macht ihr das mit der Reiseversicherung? Die Krankenversicherung ist ja in Österreich auch ein wenig anders und ich glaube nicht, dass man sich einfach abmelden kann.
    Alles Liebe aus Innsbruck,
    Dominic

  55. Uns wurde bei unserem Termin bei der AGENTUR FÜR ARBEIT 😉 gesagt, dass man mindestens 24 Stunden arbeitslos gemeldet sein und dem Arbeitsmarkt 24 Stunden zur Verfügung stehen muss, um Anspruch auf ALG zu haben.

    • Ah, auch gut zu wissen – dann würde das nicht mehr gehen mit den 5min 😀

  56. Ach ja, hätte ich das mal vorher gewusst, dann hätte ich dem Amt auch die Arbeit gemacht und mich für einen Tag arbeitslos gemeldet, bevor ich mich am nächsten Tag wieder abgemeldet hätte.
    BTW: Kann man sich am gleichen Tag arbeitslos melden und 5 Minuten danach schon wieder abmelden oder muss man dafür tatsächlich an zwei unterschiedlichen Tage aufs Amt?
    Ich persönlich finde es ja absurd, dass der Anspruch nach 13 Monaten erlischt wenn man sich nicht meldet (und dem Amt damit Arbeit spart) aber er 4 Jahre gültig bleibt wenn man ihn einmal – auch wenns nur für einen Tag ist – hat. Aber so ist Deutschland halt.. 😉

    • Sobald jemand den Test mit der Abmeldung am gleichen Tag macht, kann er es gern hier mitteilen! 😀

  57. Hallo,
    ich habe vor ziemlich genau einem Jahr euren Blog entdeckt, als ich gerade selbst mitten in der Planung meiner Weltreise steckte. Da ich seit einem Monat wieder im Lande bin, möchte ich kurz meine Erfahrung rund um das Thema Arbeitsamt schildern:
    1) Es hat bei mir geklappt, wie von euch beschrieben. Genauer gesagt die Sperrzeit während des Reisens ablaufen zu lassen und danach ab Tag 1 Geld zu bekommen. Auch hat es sich bei mir ausgezahlt dem Arbeitsamt von Anfang an reinen Wein einzuschenken. Hatte nebenbei bemerkt den Vorteil, dass ich vor der Reise abgesehen vom Papierkram und dem einmaligen persönlichen Vorsprechen in Ruhe gelassen wurde.
    2) Nach meiner Rückkehr hat auch alles problemlos geklappt. Ein weiterer persönlicher Besuch und das ALG wurde am dem ersten Tag gezahlt. Also kein Grund sich verrückt zu machen 🙂
    3) Wie hier im Forum geschildert, ist es ein bisschen Glücksache an wen man beim Arbeitsamt gerät. Allerdings sind die Regelungen eindeutig, also lasst euch nicht abwimmeln 😉

    • Da bin ich jetzt mal beruhigt, dass noch jemand gute Erfahrungen mit dem Arbeitsamt gemacht hat! Danke für deine Schilderung aber vor allem für’s Mutmachen! 😀
      Und: Herzlich Willkommen zurück! 🙂

  58. Hallo Leute, hab eigentlich soweit alles auf der reihe,da ist nur eine Kleinigkeit ,und zwar die Krankenversicherung, soweit ich informiert bin, muss ich diese wenn ich 4 jahre kein Arbeitslosengeld beziehe, selbst bezahlen, da mir die krankenkasse ein Mindesteinkommen anrechnet,und ich verpflichtet bin ca. 180 euro monatlich zu bezahlen,wie macht ihr das mit der krankenkasse,gibt es da eine alternative dazu?

    • Hey Jochen!
      Hm, noch sind bei uns die 4 Jahre nicht abgelaufen und daher können wir da leider keine eigenen Erfahrungen wiedergeben… Wir zahlen auch den Mindestbetrag an die Krankenkasse, sind ja aber selbstständig, da ist das eh nochmal was anderes. Hoffentlich findet sich jemand, der weiterhelfen kann!
      LG!
      Ania 🙂

  59. Hallo
    ich bin auch kurz davor meinen Job zu kündigen um mit meiner Freundin ins Ausland zu gehen. Deswegen hatte ich gerade ein Gespräch mit einer netten Dame vom AA. Meine Hauptfrage war an die Regelung der Sperrfrist gerichtet. Da ich hier mehrere Versionen lesen konnte, würde ich auch gerne mein Ergebnis mitteilen.
    Nach meiner Frage zur Sperrzeit musste sich die Dame erst selbst weiter erkundigen, was nun der Sachstand ist, was für mich schon ein Zeichen war, das selbst im AA nicht die ganz große Gewissheit herrscht. Letztendlich hat sie mir mitgeteilt, das die Sperrfrist ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit gilt, egal ob man im Ausland ist oder nicht. Ganz ehrlich, ich glaube es erst, wenn ich es später dann selbst erlebe.
    Nun noch eine Frage an dich Ania: Hast du nach deiner Arbeitssuchendmeldung Jobangebote bekommen? Die Dame meinte, dass wenn man welche bekommt, verpflichtet ist, sich zu bewerben. Nun, das macht ja kein Sinn, wenn man eh das Land verlassen möchte. Halten die sich in der Regel an die Wünsche, wenn man ja sagt, man geht ins Ausland? Ich möchte ja mich nicht noch bewerben wollen…
    Liebe Grüße
    Arne

    • Hey Arne!
      Danke für’s Teilen deiner Erfahrungen – das ist viel Wert!
      Unglaublich, wie das Arbeitsamt hier einfach jedem andere Aussagen mitteilt…
      Ich hatte auch die Info, dass die Sperrfrist bereits beginnt abzulaufen, wenn man im Ausland ist und nicht erst danach.
      Allerdings hatte ich da wohl NOCH ein wenig mehr Glück mit meiner Ansprechpartnerin: Ich habe gesagt, dass wir auf Weltreise gehen und sie sagte sofort von allein: „Ja dann macht das ja keinen Sinn, dass wir Ihnen Angebot schicken. Machen wir so: Ich trage sie hier ins System ein, werde sie austragen, wenn sie Deutschland verlassen und dann müssen Sie auch nicht nochmal wiederkommen.“
      Und das war’s… habe also keine Jobangebote erhalten..
      Ein guter Hinweis, den ergänze ich mal im Beitrag denke ich!
      Liebe Grüße und viel Erfolg – ihr schafft auch diese bürokratischen Hürden! Wenn die erst mal gemeistert sind, könnt ihr nur noch genießen! 🙂

  60. Thema Anrechnung von ausbezahlten Urlaubstagen 😮
    Ich hab´s auch getan! 😉
    Jetzt stehen die weniger angenehmen Gänge zu AA und Konsorten an. Natürlich möchte man bestmöglich mit Wissen bewaffnet sein.
    – dies Geschichte mit der Sperrfrist, die während der Reise läuft, scheint ja noch nicht so ganz geklärt. Gibt es aktuelle Erfahrungen? (ich hatte mal über einen „Maulwurf“ in der AA intern checken lassen und der meinte sinngemäß „schlechte Nachrichten“ ….ich: „ok, mehr will ich gar nicht hören“.
    – bei mir steht außerdem noch die Auszahlung verbleibender Urlaubstage an. Weiß jemand, inwiefern diese zuerst mal angerechnet werden, BEVOR man bezugsberechtigt ist? (also Beispiel: Bin zum 31.12. raus – 10 Tage Resturlaub wären ja quasi 2 Wochen; würde aber z.B. gerne am 10.1. fliegen. Werden die 2 Wochen dann erst mal drauf gerechnet und ich kann erst ab dem 16.1. offiziell arbeitslos sein, mich demnach erst ab dem 17.1. abmelden?).
    Tückische Sachen hier mit dem Amt – wäre super dankbar, wenn es dazu Erfahrungen gibt.
    Liebe Grüße
    Marcel

  61. Hi ihr zwei,
    ich möchte nächstes Jahr gemeinsam mit meinem Freund und unserem Bulli auf Europareise gehen und habe eine Frage dazu. Ich habe mich schon zu allen möglichen Themen belesen, doch zu einer Fragestellung finde ich leider keine Antwort. 🙁
    Ich habe seit einem Jahr ein Kleingewerbe und verkaufe online nebenberuflich Kleidung. Ich werde meinen Hauptjob zu Ende März kündigen. Ich melde mich nach der Kündigung natürlich direkt beim Arbeitsamt. Nachdem ich offiziell arbeitslos bin (1.4.), gehe ich spätestens zum Amt und melde mich für mind. 1 Tag arbeitssuchend, damit meine Sperrfrist während meiner Reise abläuft und ich nach meiner Rückkehr Anspruch auf ALG 1 habe. Danach melde ich mich beim Amt und sage, dass ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, da ich eine längere Reise unternehme.
    Jetzt zu meiner eigentlichen Frage: Kann ich mein Nebengewerbe (ich bleibe unter der Kleinunternehmergrenze) während meiner Europareise einfach weiter betreiben oder würde dies meinen ALG1 Anspruch nach meiner Rückkehr mindern? Muss ich dabei noch andere Dinge beachten?
    Vielen lieben Dank im Voraus und liebe Grüße,
    Julia

    • Hey Julia!
      Also klar, wir können hier keine verbindliche Beratung geben, sondern nur unser Wissen und unsere Erfahrung. 🙂
      Wir selbst haben ja auch ein Nebengewerbe mit dem Blog gehabt und das war kein Problem! Wir haben also während der Reise das Nebengewerbe auch laufen lassen. 🙂
      Ich hatte damals, als ich mich beim Arbeitsamt gemeldet hatte, auch direkt angegeben, dass ich ein Nebengewerbe habe und es kamen lediglich Formulare, die ich ausfüllen sollte vom Arbeitsamt. War nix Tragisches und ich habe es zurückgeschickt und damit war das ok. Wüsste nicht, dass ich dadurch Nachteile gehabt hätte 🙂

  62. Hallihallo 🙂
    Erstmal, super Seite!
    hat mir echt geholfen mich vorzubereiten und mich zu organisieren.
    Ich muss gestehen, dass ich das Thema „Arbeitlos melden“ ziemlich vernachlässigt habe, da ich schon einen festen Arbeitsvertrag für die Zeit meiner Reise habe. Lohnt es sich da überhaupt sich arbeitslos zu melden? Wie sieht dass überhaupt mit den Rentenversicherungsbeiträgen aus, wenn ich verreise und mich quasi vom Arbeitsmarkt abmelde. Werden die vom Arbeitsamt überhaupt übernommen? Mir geht es nicht darum, nach der Reise ALG zu beziehen, sondern mir keinen Strick bei der Rentenversicherung zu drehen. Habt ihr da Erfahrungen?
    Bin da etwas ratlos!
    Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen 🙂
    LG Miri

    • Hey Miri!
      Ich denke, wenn du schon einen festen Vertrag für die Zeit nach deiner Reise hast, sollte das kein Thema sein – spreche da natürlich nicht als Expertin, sondern aus der Erfahrung und den Infos, die ich bekommen hatte. Letztlich ist das Arbeitsamt ja nur interessiert dich weiterzuvermitteln (was ja passiert ist) und die Meldung dient nur zu deiner eigenen Sicherheit, dass du ein Fallback hast, falls was schief geht und man keinen Job nach der Reise bekommt (was bei dir ja auch nicht der Fall ist).
      Die Beiträge zur Rentenversicherung aber zahlt niemand für dich weiter.
      Da müssen wir sagen, dass uns das Thema aber auch nicht beschäftigt, weil wir nicht denken, dass das System sich noch lange bewähren wird mit dem demographischen Wandel und der Digitalisierung, sodass wir da zukünftig selbst für Sorge tragen wollen und nicht einzahlen. 🙂
      Daher sind wir da was Rentenversicherung angeht eher die falschen Ansprechpartner 😀

  63. Hallo! Ich habe jetzt nicht alle Kommentare zu eurem Artikel gelesen, aber glaube, dass mein „Fall“ noch nicht besprochen wurde. Ich bin seit 9 Monaten in Südostasien unterwegs und demnächst läuft mein Studentenstatus ab. Ich konnte mich während meines Auslandsaufenthaltes erneut immatrikulieren, da meine Masterarbeit noch nicht fertig bewertet war. Nun bin ich ab 31.09. aber offiziell kein Student mehr und bin voraussichtlich Mitte November wieder in Deutschland. Muss ich mich jetzt trotzdem schon aus dem Ausland aus arbeitslos melden oder reicht es, wenn ich dann wieder da bin? Ich habe Online leider keine Informationen gefunden, werde mich aber auch noch bei meinem zuständigen Arbeitsamt melden.

    • Hey Juliane!
      Erst einmal hast Du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da du vorher nicht 12 Monate gearbeitet hast. Daher musst Du Dich auch nicht arbeitslos melden.
      Aber du könntest Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, dafür musst Du Dich natürlich melden, aber musst keine Fristen einhalten.
      Daher denke ich, musst Du Dir da keinen Stress machen. 🙂
      Hier ein Artikel, den wir dazu gefunden haben und wie immer, können wir natürlich auch nur das weitergeben, was wir selbst wissen. Wären selbst gern Experten darin. 😀
      http://karriere.unicum.de/erfolg-im-job/gehalt-finanzen/erst-studiert-dann-arbeitslos-6-dinge-die-du-nun-wissen-musst
      Hoffe, das hilft ein wenig weiter 🙂
      Liebe Grüße!
      Ania

  64. Hallo ihr Lieben,
    erst ein mal ein fettes Dankeschön für den tollen Beitrag, hat mir sehr geholfen 🙂 meine Reise geht nächstes Jahr im Mai los und startet auf Teneriffa, Ich möchte für ca. ein Jahr reisen. Was ich jetzt noch für eine Frage habe, wenn man arbeitssuchend gemeldet ist, wie sieht es mit den Krankenkassenbeiträgen aus? Also muss man die trotzdem jeden Monat (120€) zahlen oder übernimmt das der Staat?
    Beste Grüße Maren

    • Kann natürlich jetzt keine Experten-Antwort geben, spreche daher mal aus meinem Wissen: Wenn man selbst gekündigt hat, dann zahlt das Arbeitsamt solange nicht für dich ein, solange die Sperrfrist gilt, meine ich… Ich musste einen Monat einzahlen, da ich einen Monat in Deutschland war, als noch die Sperrfrist lief…
      Würde da aber auf jeden Fall beim Arbeitsamt telefonisch oder per Mail nochhaml nachhaken! 🙂

  65. Hallo Ania und Daniel,
    erstmal Kompliment für diesen und alle anderen Artikel und Videos. Eure Beiträge und Infos sind nicht nur super hilfreich – ihr seid auch einfach Inspiration pur. Ich verfolge euch und eure Reise(n) jetzt seit Anfang des Jahres und ihr habt mir definitiv den nötigen Anstoß gegeben, nächstes Jahr selbst eine Weltreise zu machen. Vielen Dank dafür!
    Ich hätte allerdings eine Frage. Ich plane auch nach meinem Masterabschluss aufzubrechen, ganz ohne Verpflichtungen. Muss man sich dennoch beim Arbeitsamt melden? Man ist dann ja nicht mehr in der Ausbildung und hat auch keinen Job, aber steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Wie hat Daniel das geregelt? Bin etwas unsicher, da es ja sein kann, dass man bei der Rückkehr nicht sofort einen Job findet und wenn man sich dann nach einem Jahr erst meldet, obwohl man ja die ganze Zeit schon „arbeitslos“ bzw. fertig mit dem Studium war, kommt das vielleicht etwas komisch…
    Vielleicht habt ihr da etwas mehr Ahnung als ich.
    Viele liebe Grüße,
    Laura 🙂

    • Hey Laura!
      Zum Glück hat jetzt das Arbeitsamt auf diese Fragen antworten können, dass wir hier kein gefährliches Halbwissen verbreiten in den Kommentaren! Ich hoffe, jetzt konntest du eine Antwort darauf finden 🙂
      LG!
      Ania

  66. Hallo ihr zwei 🙂
    Schöne Seite und tolle Beiträge!!
    Leider sind die unschönen Themen oft die wichtigsten… ich habe eine Frage zur Anmeldung/Abmeldung beim Arbeitsamt und die Krankneversucherung im Ausland (Den Artikel dazu hab ich auch schon gesehen) – Meine Frage ist, ob man bei der ‚Abmeldung‘ also „tschüß ich bin weg“ auch nicht mehr versichert ist. Wenn man sich arbeitslos meldet ist man ja direkt anstatt vom Arbeitgeber, über das Arbeitsamt versichert (Soweit ich das verstanden habe…). Unabhängig von einer zusätzlichen Krankenversicherung für weitere Reisen, bleibt man trotzdem beim Arbeitsamt versichert auch wenn man nicht mehr sucht, dem Arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht und kein Arbeitslosengeld bekommt???
    Danke schon jetzt fürs antworten und sorry falls die Frage hier schon irgendwo beantwortet ist!
    Liebe Grüße aus Deutschland 🙂 Lisanne

    • He Lisanne!
      Ja, das stimmt… unschön, aber wichtig. So wie mit gesundem Essen, als man Kind war: Nicht lecker, aber wichtig. 😀
      Genau, sobald man sich vom Arbeitsamt und vom Arbeitsmarkt abmeldet, trägt das Amt auch keine Versicherungen mehr. Man ist quasi „raus aus der Kartei“ sag ich mal salopp und ohne Fachbegriffe. 🙂
      Hoffe, das hilft in irgendeiner Form weiter? 😀
      Liebe Grüße!
      Ania 🙂

  67. Hallo ihr beiden,
    vielen vielen Dank für euren Artikel! 🙂
    Finde ich super, wenn man den Mut hat sein Leben zu leben und den Job zu kündigen. Hut ab an alle!
    Undzwar habe ich ebenfalls vor mit meinem Freund ins Ausland zu gehen. Er beendet sein Studium nächstes Jahr und ich meinen Fachwirt.
    (Übrigens habe ich im Internet gelesen, dass man Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat, wenn man in der Ausbildung war bzw. ein duales Studium gemacht hat. Auf der Lohnabrechnung müsste stehen, ob man einen Anteil dafür bezahlt hat. Bei einem Vollzeitstudium glaube ich, dass man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 hat. Aber auf jeden Fall hat man einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 2.)
    Nun noch zu meiner Frage:
    Ich würde mich dann bei der Firma kündigen lassen (ist der Betrieb meiner Eltern :-)) Dann habe ich ja sofort Anspruch auf Arbeitslosengeld oder? Wenn ich nun ins Ausland gehen möchte, dann bekomme ich in der Zeit auch kein Arbeitslosengeld, richtig? und wenn ich dann wieder da bin und nicht sofort einen Job finde, dann bekomme ich erst Geld, wenn ich hier wieder in Deutschland bin und „verfügbar“ bin oder? Wie macht ihr das so mit dem Geld im Ausland? Lebt ihr nur von eurem ersparten? (Ich weiß, solch eine Frage stellt man nicht 😀 , aber das ist der größte Punkt, welcher mich noch so verunsichert).
    Das wichtige ist dann eine Auslandskrankenversicherung oder? Gibt es noch etwas wichtiges was man beachten muss bzw. vertraglich regeln muss?
    Ich danke euch vielmals und bin froh für all die Beiträge!
    Liebe Grüße
    Denise

    • Aaah eigentlich hatte ich doch schon hierauf geantwortet?!?!
      Verdammt! Ok, nochmal:
      Danke für die Infos bzgl. Studium, das hilft vielleicht so einigen hier weiter, die in der Situation sind! 🙂
      Mit der Firma deiner Eltern hast du da natürlich eine geniale Situation! 😀 Sehr cool! Natürlich können wir hier keine verlässliche Beratung sein, aber ich spreche mal aus eigener Erfahrung und mit den Infos, die ich habe.
      Wenn du gekündigt wirst, hast du direkt Anspruch auf Arbeitslosengeld, dem würde ich so zustimmen! Wenn du ins Ausland gehst, dann meldest du dich vom Arbeitsmarkt ab. Und daher erhältst du auch keine Unterstützung. Die ist ja im Grunde dafür da, dass du während der Jobsuche die Zeit überbrücken kannst. Wenn du ohnehin nicht suchst, gibt es nicht zu überbrücken, so ungefähr.
      Wir haben vor unserer Reise gespart. Wir haben kalkuliert, wie viel wir ungefähr benötigen und sind los, als wir das zusammen hatten. Nach 2 Jahren haben wir es tatsächlich geschafft mit dem Blog leben zu können. Zwar ist es noch nicht so, dass wir uns etwas beiseite legen können, aber es deckt die monatlichen Kosten, was der absolute Oberhammer ist!
      Auslandskrankenversicherung: nervig, aber wichtig, ja!
      Hier hat Daniel mal alle wichtigen Infos, worauf es ankommt, was man beachten muss und welche wir haben zusammengefasst! Ich hoffe, der Beitrag hilft weiter! 🙂
      https://www.geh-mal-reisen.de/weltreise-planen/weltreise-auslandskrankenversicherung-vergleich/
      Ganz viele liebe Grüße und viiiiiel Spaß! 🙂
      Ania

  68. Hey Kerstin!
    Das freut mich tierisch, dass der Artikel weiterhelfen konnte, eben weil ich genauso planlos da stand und vor allem etwas Angst hatte, alles komplett falsch zu machen an der Stelle 😀
    Da bin ich beruhigt, dass es wenigstens anderen weiterhelfen konnte! 🙂
    Liebe Grüße und vor allem: VIEL SPAß AUF DEINER REISEEEE!! 🙂
    Ania

  69. Vielen Dank für Euren tollen Artikel. Er war der einzige, wirklich hilfreiche Blogeintrag, auf den ich während meiner Recherche zu dem Thema gefunden habe. Bei mir ist es noch ein bisschen (knapp 4 Monate), aber ich habe heute mit dem Arbeitsamt telefoniert. Dank eures Artikels war ich vorab gut informiert und die Dame am anderen Ende der Hotline super freundlich. Sie hat mir alles bestätigt, vor allen Dingen, und das ist ja erst einmal mit am aller wichtigsten, den Ablauf der 3-monatigen Sperrfrist. Jetzt kann ich mich beruhigter an die Planung der Reise machen.
    Liebe Grüße
    Kerstin

  70. Hey Ihr Lieben,
    merci für den Betrag und euer Update,
    ich habe auch für meine Reise gekündigt, allerdings fliege ich bereits am 28.042017, habe aber erst zum 30.04 bzw 1.05 arbeitslos.
    Ich war auch auf dem Amt und habe alles ausgefüllt und gewartet,
    als ich dran war meinte die Sachbearbeiterin, dass ich mich nicht arbeitssuchend melden könne/solle da ich ja eh nicht da wär und nach meiner Weltreise wiederkommen soll.
    Ich bin mir ziemlich unsicher ob das so hinhaut und ob ich etwas falsch gemacht habe.
    Habt Ihr da Erfahrungen bzw gehört wie es bei anderen in solch einem Fall war?
    1000 Dank!!!
    GLG
    Marie

    • Hey Marie,
      von so einem Fall haben wir leider noch nicht gehört.
      Unseren Infos nach muss man sich „arbeitssuchend“ melden, sobald man gekündigt hat und am ersten Tage der Arbeitslosigkeit muss man sich dann „arbeitslos“ melden, um die Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend zu machen.
      In deinem Fall bin ich mir leider nicht sicher, ob du den Anspruch auf Arbeitslosengeld erhältst und ihn nach der Reise geltend machen kannst oder, ob er während der Reise verfällt. Am besten klärst du diese Frage vor Reisestart noch einmal mit deiner Sachbearbeiterin!
      Wir drücken dir auf jeden Fall die Daumen und wünschen schonmal eine tolle Reise!
      Liebe Grüße
      Daniel

  71. Hey Leute,
    ich habe eine Frage, da mich die Dame vom Arbeitsamt ziemlich verunsichert hat. Ich habe zum 31.03.17 (Freitag) gekündigt und fliege am 02.04.17 (Sonntag) für 3 Monate nach Asien. Die Dame sagt mir heute am Telefon, dass die Sperrzeit erst beginnt wenn ich wieder da bin, wobei mir ein anderer Mitarbeiter des Arbeitsamtes im Vorfeld sagte, dass die Sperrzeit schon während des Auslandsaufenthaltes abläuft. Was stimmt nun? Jetzt ist die Frage wie ich weiter vorgehe bzw. was ich machen soll? ich habe schon fest damit gerechnet, dass ich ALG bekomme sobald ich wieder da bin. Danke schon vorab für eure Hilfe!
    LG Sarah

    • @Sarah: Die dreimonatige Sperrzeit beginnt am 01.04.17. Dazu kommt eine einwöchige Sperrzeit, da Du Dich nicht sofort bei der Agentur für Arbeit gemeldet hast. D.h. bei Deiner Rückkehr wirst Du ALG I erhalten, vorausgesetzt, Du hast in den vergangenen zwei Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet.
      Ich wünsche Dir eine entspannte Reise.

  72. Hallo, ihr beiden!
    Nachdem ich schon bei der Krankenversicherung meinen Spezialfall geschildert habe, hier nun nochmal für alle Beamten da draußen, die das Leben für sich entdecken wollen ;-).
    Als Beamtin auf Lebenszeit zahle ich nicht in die Arbeitslosenversicherung ein und habe daher auch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Da ich zu viel Erspartes habe, bekomme ich auch kein Arbeitslosengeld 2 (Hartz 4) (150 € pro Lebensjahr und ein geringer Festbetrag sind die Grenze – in meinem Fall gute 4.000 €. Hat man mehr, sagt das Job Center, man kann erstmal für sich selbst sorgen).
    Ich habe unzählige unterschiedliche Antworten auf meine Fragen bekommen und so ganz schien keiner Bescheid zu wissen. Im Endeffekt – zumindest wie ich das verstanden habe – ist es aber doch einfacher, als man meinen mag: Ich bekomm nichts, hab daher keine Sperrfrist, muss mich nicht an-, ab- oder zurückmelden… Gar nix. Ich werde mich einfach um meinen eigenen Kram kümmern (Krankenversicherung, internationaler Führerschein und so) und ins Ausland entschwinden. Und meine Freiheit genießen. 😉
    Viele liebe Grüße
    Katja

  73. Sehr gut post, dankeschön =)
    Falls ich gut verstanden habe, die Reise muß maximal 1 Jahr dauern damit du Arbeitslosengeld nachher bekommen kann.
    Nach 1 Jahr und 1 Tag du solltest weniger als 12 Monate gearbeitet in den letzten 2 Jahre. Kein Geld. Beim diesem Fall Arbeitsagentur muß sehr froh sein. Hoffentlich bin ich falsch…
    Hattest du zumindest ein Monat (Januar) Arbeitslosengeld bekommen? Ich bin nicht sicher ob es möglich ist vor der Reise ein Monat zu bekommen, dann Pause, dann wieder anmelden.
    Schöne Grüße!

  74. Hi, vielen Dank für den wirklich hilfreichen Artikel! Bei mir geht es in drei Monaten ebenfalls los. Eine Frage hätte ich noch, zum Thema „Ich bin wieder da“: Wie mache ich den Anspruch nach meiner Rückkehr von der Reise bei der Arbeitsagentur geltend, wenn ich vorher alles so befolgt habe, wie ihr es beschreibt? Einfach wieder persönlich hingehen? Vielen Dank schonmal für die Antwort!

    • Hi Lisa!
      Noch sind wir ja nicht zurück, daher können wir dir nur sagen, was uns gesagt wurde und was ich machen werde bei Rückkehr: Genau das, was du gesagt hast. 😀
      Hingehen, „Ich bin wieder da“ sagen und ich werde damit wieder „angemeldet“ beim Arbeitsamt als zur Verfügung stehende Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt.
      Viele liebe Grüße und vor allem: Genieß die Vorfreude auf das große Abenteuer!! 🙂
      Ania

  75. Wie läuft das denn wenn man sein Studium beendet? Meldet man sich dann auch arbeitslos? 😀 Das wäre nämlich super interessant zu wissen, da ich nächstes Jahr nach Beendigung meines Studiums eine Weltreise plane 😀

    • Hey Janna,
      ein super Plan, den du da hast! 🙂
      Bei mir war es so, dass ich während des Studiums nur Nebenjobs als Praktikant, Werkstudent oder studentische Hilfskraft hatte und somit keinerlei Ansprüche auf Arbeitslosengeld habe und mich daher auch nicht arbeitslos melden musste.
      Wenn dies bei dir auch der Fall ist, kannst du den Weltreise-Planungs-Punkt schonmal als erledigt abhaken. 🙂
      Liebe Grüße aus Peru
      Daniel

  76. Hey super Bericht, dank dir, nur noch kurz ne frage wegen der Krankenversicherung im Ausland oder auf reisen wie habt ihr das gemacht? Wie teuer war das etwa , danke für Antwort schon mal im Voraus, Gruß Steve

    • Hey Steve,
      danke dir! 🙂
      Wir haben uns bei unseren Krankenversicherungen in Deutschland abgemeldet und direkt im Anschluss die Auslandkrankenversicherung der Hanse Merkur für 1 Jahr abgeschlossen. Für die Auslandskrankenversicherung haben wir einen Tarif exklusive Versicherungsschutz in Nordamerika gewählt und zahlen ca. 1,10 € pro Tag.
      Falls du noch nach ein paar ausführlichen Infos zu dem Thema oder einem Versicherungsvergleich suchst, schau gerne mal in unseren Beitrag über Auslandskrankenversicherungen rein: https://www.geh-mal-reisen.de/weltreise-planen/weltreise-auslandskrankenversicherung-vergleich/
      Liebe Grüße und viel Spaß bei der Reiseplanung
      Daniel

  77. Moin,
    Das können viele nachempfinden
    @Kündigen -> „Sobald du das erledigt und dich selbst gefeiert hast“
    Grüße aus Australien

    • Ja, das Sich-Selbst-Feiern gehört da ja wohl sowas von dazu! 😀
      Liebe Grüße nach Australien!
      Ania 🙂

  78. Hi Leute!
    Ich habe es etwas anders gemacht. Ich war 5,5 Monate raus aus dem System (kein Job, nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet). Als ich mich wieder auf Jobsuche begeben habe, bin ich dort hin (vor Ort war definitiv schneller und besser als online, ich habe beides gemacht) und habe mich arbeitssuchend gemeldet. Geld und Krankenversicherung bekommt man nur, wenn man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und auch Arbeit sucht, was auf die 5,5 Monate nicht zutraf. Die Sperrzeit wurde trotzdem direkt am Anfang der Arbeitslosigkeit (obwohl anfangs nicht gemeldet) angerechnet, und ich habe direkt am Ende des 6ten Monats das erste (halbe für einen halben Monat) ALG erhalten.
    Hatte mich vorher auch im Inet tagelang totgesucht, wenn es so einen Artikel nur damals schon gegeben hätte – vielen Dank dafür 🙂

    • Ach krass, merkwürdig, dass das Arbeitsamt überall anders verfährt.
      Ich versteh das nicht. Bei dem einen läuft’s reibungslos, bei dem anderen lassen sie nicht mal zu, sich arbeitslos zu melden.
      Gut, dass es bei dir so gut geklappt hat! Das gibt Hoffnung auch für andere! 😀
      Und wir danken DIR für den Kommentar! 🙂
      LG
      Ania

  79. Hallo zusammen,
    super hilfreicher Artikel, bei mir wird das ganze auch noch bald anstehen. Vielleicht kannst du mir auch die Frage beantworten, wie das mit den Sozialversicherungen ist, die übernimmt dann das Amt oder? Ist das auch mit den Rentenbeiträgen so?
    Liebe Grüße

    • Hi Bea!
      Wenn man beim Arbeitsamt arbeitlos gemeldet ist, übernimmt es das Amt, ja.
      Ich aber habe mich ja beim Arbeitsamt erst arbeitslos gemeldet und dann komplett vom Arbeitsmarkt abgemeldet.
      Also zahlt das Amt gerade nichts.
      Die Sozialversicherungen muss man (meiner Info nach) selbst zahlen:
      Rentenversicherung zahle ich nichts ein und die Krankenversicherung ist abgedeckt durch die Auslandskrankenversicherung.
      Bin da jetzt aber (leider) keine Expertin drin, das ist einfach der Weg, wie ich es mache 🙂
      Wenn du beim persönlichen Gespräch beim Amt bist, kannst du die Frage einfach mal stellen, die helfen bestimmt kurz weiter 🙂
      Hoffe, es konnte helfen!
      Liebe Grüße aus Peru!
      Ania

  80. Hi Ania,
    erstmal lieben Dank für die informative Seite und große Kompliment.
    Ich stehe vor der gleichen Herausforderung. Habe mich jetzt bei der AA arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und werde mich dann in einer Woche zur Reise abmelden.
    Wie war das bei Dir mit der Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber? Hast Du diese vor der Abreise einreichen müssen um die Dir den Anspruch für 4 Jahre zu sichern oder kann man die auch noch einreichen nach dem man wieder zurück ist ?
    Musstet Du angeben wie lange Du genau auf der Reise bist?
    Für Deine Antwort wäre ich super dankbar.
    Liebe Grüße und Euch noch eine tolle Reise
    Simon

    • Hey Simon!
      Ich habe die Arbeitsbescheinigung vom Arbeitgeber ausfüllen lassen.
      Wusste gar nicht, dass man das braucht. Habe dann einfach einen Link an meinen Arbeitgeber geschickt, er konnte das online ausfüllen und online an das Arbeitsamt senden!
      Lief ohne Probleme 🙂 Hier die Links dazu, die ich an meinen Arbeitgeber geschickt hatte mit der Bitte, es auszufüllen:
      Formular
      Hinweise
      Link, um es elektronisch zu versenden
      Ob man die noch einreichen kann, wenn man zurück ist, weiß ich leider nicht, da ich es eben direkt eingereicht hatte…
      Wie lang ich auf Reisen bin, wurde nicht nahgefragt und musste ich auch nicht angeben 🙂
      Hoffe, das konnte etwas helfen!
      Liebe Grüße!

  81. Zunächst mal: Supertolle Seite, gefällt mir sehr 🙂
    Mein persönlicher Gesprächstermin mit dem Arbeitsvermittler ist erst im August, ich habe aber jetzt schon einen Arbeitsvorschlag bekommen. Daher habe ich überlegt, direkt am AA-Telefon jetzt meine Weltreise-Geschichte mitzuteilen. Damit würde sich die Arbeitsagentur auch das pers. Gespräch sparen können und ich könnte auch mal in Ruhe durchatmen, was das Thema AA betrifft 😉 Meint ihr, das ist „riskanter“ als bei einem direkten Gesprächspartner? Will keine schlafenden Hunde wecken 😉

    • Hey Alex!
      Ich habe anfangs auch einfach unter der Hotline angerufen und direkt alle Karten auf den Tisch gelegt: Ich mache eine Weltreise, bin 1 Monat arbeitslos, will aber keinen neuen Job vermittelt bekommen. Wie gehe ich am besten vor, ohne, dass ich hier Fehler mache?“ Ich habe es ganz direkt gefragt und hatte dadurch keinerlei Nachteile, es waren alle lieb und haben geholfen. 🙂
      Das ist das, was ich dazu sagen kann und ich denke, wenn man von Anfang an offen damit umgeht, wissen die es zu schätzen und man hat selbst keinen Druck, dass man sich da irgendwo verstrickt und es noch komplizierter wird…
      Hoffe, ich konnte helfen! 🙂
      LG
      Ania

      • Ich danke Dir recht herzlich 🙂
        In 10 min ruf ich an. Sitz schon auf heißen Kohlen 😉

      • Bei mir stellten sie sich gerade quer:
        Wenn ich nicht vermittelt werden möchte, wird der ALG-Antrag abgelehnt und dann läuft natürlich auch keine Sperrfrist / Anwartschaft.
        Habe jetzt nochmal ein Telefongespräch mit dem Berater direkt.

        • Poah nee ne… ich hoffe, der Berater wird wenigstens Verständnis haben… drücke die Daumen!

          • Hi Caramisa,
            mich würde interessieren, wie es bei dir ausgegangen ist?!
            Ich habe eben nämlich auch mit der AA telefoniert und die Dame dort sagte mir nur, ich würde nächste Woche nochmal angerufen werden und müsste es dann genau prüfen lassen…
            Viele Grüße
            Amy

        • Hey Alex,
          was ist bei dir rausgekommen? Wurde die Sperrzeit angerechnet oder wurde dein Antrag wirklich abgelehnt?
          Viele Grüße

          • Ania und Daniel, habt ihr nochmal was gehört von den Fällen, wo das Arbeitsamt Stress gemacht hat?
            Ganz liebe Grüße 🙂 Janine

  82. Hallo,
    weiß nicht ob ichs übersehen habe, aber eine Sache wär für mich noch interessant: Wie ist es, wenn ich nach dem Studium ein paar Monate reisen will und noch kein ganzes Jahr gearbeitet habe? Ich bekomme dann ja nur ALG 2 und da gibts scheinbar mehr Restriktionen oder?

    • Hi Felix,
      zu ALGII nach dem Studium kann ich dir leider keine Infos geben… :-/ Aber gerade bei so einem komplexen Thema, mit so vielen Regelungen und Einschränkungen, würde ich mich mit deinen Fragen gezielt an einen Sachbearbeiter wenden – denke, das wäre wirklich der beste Weg, um sicherzugehen!
      Sorry, dass ich nicht helfen konnte…
      LG
      Daniel

    • Hi Christina!
      Freut uns, dass dir unsere Erfahrungen und der Artikel weitergeholfen haben!
      Und natürlich, dass du uns in dem Beitrag erwähnt hast, lieben Dank!! 🙂
      Viel Spaß bei der Vorfreude auf den 12.7.! 😉

  83. Hey Marco,
    Hast Du den Termin vorher angemeldet oder bist Du einfach ins Amt spaziert?

    • Hi Olivia,
      ich bin damals einfach ohne Termin hingegangen. Bei größeren Städten würde ich aber lieber anrufen und fragen bzw. gleich nen Termin machen. Bei mir war so gut wie nichts los – war vielleicht aber auch nur Glück.
      Viel Glück 🙂

  84. Top, danke für die Info zur Abmeldung von der Agentur! Ich hab auch schon Bammel, aber ich ruf die Hotline einfach mal an.

    • Ach, die sind da wirklich entspannter, als man annimmt – so zumindest meine Erfahrung. Hoffe, es hat alles geklappt! 🙂

      • Ja, hat es. Und es hat nicht mal 10 Minuten gedauert, inklusive Warten, den Wisch ausfüllen und eine Kopie machen lassen. Ich warte jetzt noch mal ab, ob da noch ne Nachwehe kommt, aber sonst bin ich sehr überrascht und erleichert, wie easy das geht. „Einmal abmelden, bitte!“ – „Ja, hier unterschreiben. Tschö.“ 😉 Danke euch und viel Spaß euch noch! Tolle Website!

        • Perfekt, das freut mich! Manchmal kann Deutschland unkompliziert sein! 😀

  85. Hey,
    Läuft die Sperrzeit tatsächlich auch ab, während man im Ausland ist? Muss man denn nicht dem „Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“ (also direkt an seinem Wohnort erreichbar sein), damit die Zeit zur Sperre dazu gezählt wird? So habe ich es jedenfalls mal gehört und gelesen ☺
    Beten Dank im voraus!
    Viele Grüße,
    Micha

    • Hey Micha!
      Sorry für die späte Antwort, waren auf einem Boot die letzten Tage… ohne Internet halt. 😀
      Mir wurde damals gesagt, dass die Sperrfrist abläuft, auch während des Auslandsaufenthaltes und als ich die Bestätigungen per Brief alle bekommen habe, wurde dies auch so festgehalten: dass meine Sperrzeit bis Ende März läuft (und wir sind ja seit Februar unterwegs, was denen auch bekannt war).
      Bei Zweifeln am besten die Hotline anrufen, die sind wirklich super hilfsbereit. Auf Mails haben die auch immer fix geantwortet, wenn ich Fragen hatte!
      Liebe Grüße!
      Ania

      • Super Block! Ich folge euch auf instagram 🙂
        Ich habe eben diesen Beitrag gelesen und sofort bei der Agentur angerufen. Mir wurde soeben mitgeteilt, dass die Sperrfrist nach Rückreise beginnt und nicht innerhalb der Reise abläuft, weil man in dieser Zeit nicht persönlich zur Verfügung steht.
        Viele Grüße, Mira.

        • Hi Mira,
          das ist der Wahnsinn, wie die Meinungen und der Informationsstand der Mitarbeiter auseinander gehen!
          Unsere Info ist die, dass die Sperrzeit während der Reise abläuft, wenn man sich im Vorfeld „ordnungsgerecht“ an die Regelungen des Arbeitsamtes hält und sich rechtzeitig meldet. Vielleicht versuchst du noch einmal einen anderen Ansprechpartner zu erwischen und/oder probierst es per Mail. Dann hättest du auch etwas schriftliches zur Hand.
          Viel Erfolg und liebe Grüße
          Daniel

  86. Hallo Anja, vor der Arbeitslosmeldung habe ich echt Bammel. Ich habe meine Kündigung noch nicht abgegeben, will aber eigentlich ab der ersten Maiwoche ein paar Monate Unterwegs sein. Kündigen muss ich noch – dann zu Ende April. Scheint mir knapp mit der Meldung. Kommen dann nicht tausend Vermittlungsversuche?? Puh… Ich habe jetzt auch erst darüber nachgedacht, dass ich mich melden sollte. Und meinen Anspruch möchte ich ja schon feststellen lassen… Ich dachte, es würde reichen, wenn ich wieder da bin.
    Dass es bei Dir so entspannt gelaufen ist, macht mir Mut. Angst bleibt trotzdem.
    Haben die vom Arbeitsamt nicht blöd gefragt? Ich würde ja nicht mal Geld beziehen wollen… (Abflug ein paar Tage nach Arbeitsende) Gibt es eine „neutrale “ Stelle, bei der man sich kurzfristig über den Ablauf informieren kann?
    Liebe Grüße und eine Schöne Reisezeit 🙂

    • Hi Mel!
      Ha, kenn ich, ich habe das lange vor mir hergeschoben, das ganze Thema… 😀
      Ich habe zuerst angerufen bei der Agentur für Arbeit, waren supernett. Ich habe geschildert, wie die Sachlage ist und gesagt, dass ich nichts falsch machen will und wie ich vorgehen soll. Haben sie mir dann auch erklärt. Das ist im Blogbeitrag dann auch so beschrieben, wie ich es gemacht hatte. 🙂
      Nachdem ich mich arbeitssuchend gemeldet hatte, wurde ich eingeladen und als ich sagte, dass ich auf Weltreise gehen möchte, sagte die Dame bereits selbst, dass es dann ja keinen Sinn mache Vermittlungsversuche zu starten.
      Was sie gemacht hat ist folgendes:
      Sie hat mir einen Wisch mitgegeben, auf dem folgendes stand:
      – wann ich mich arbeitssuchend gemeldet habe
      – wann ich persönlich da war
      – dass ich am 1.1.2016 als arbeitslos gemeldet werde
      – dass ich am 30.1.2016 vom Arbeitsmarkt abgemeldet werde
      Das habe ich unterschrieben, als eine Art „Vereinbarung“ und ich musste nicht mehr wiederkommen. Ich war quasi 1 Monat offiziell arbeitslos, habe aber null Vermittlungen zugeschickt bekommen.
      Ich habe nur einen Brief bekommen, in dem gefragt wurde, warum ich mich erst so spät gemeldet habe und nicht schon 3 Monate vorher. Da wollten die nur eine Begründung für haben und das war’s dann schon.
      Aber sonst läuft das super problemlos. Wir beiden sind ja nicht die ersten, die sich dort melden wegen einer Langzeitreise. 🙂
      Dann wünsche ich dir schon mal verflucht viel Spaß auf deiner Reise!!
      Liebe Grüße! 🙂

      • Hallihallo!…
        und Hilfe! Ich brauche Unterstützung 😀
        Ich habe einen Vertrag bis Ende September. Ab 1.10 bin ich dann arbeitslos gemeldet. Am 1.10 habe ich auch direkt meinen ersten Termin bei der Bundesagentur für Arbeit. Vom 10.10 bis 19.12 bin ich dann aber unterwegs. Ich suche zur Zeit fleißig nach Jobangebote für wenn ich dann wieder da bin, aber leider ohne erfolglos. Während meiner Reise will ich aber ungern von der Bundesagentur genervt werden… ich bin ja eh nicht verfügbar. Eigentlich ist das ja ein ähnlicher Fall oder? Soll ich denen dann einfach die Wahrheit sagen wie du? Das ich dann 10 Wochen dem Arbeitsmarkt nicht verfügbar bin? Ich würde nämlich sehr gerne während meiner Reise weiterhin meine gesetzliche Krankenversicherung haben, und das geht nur wenn ich arbeitslos gemeldet bin 🙂
        Versteht man mein Dilemma ungefähr? Über positive Antworten freu ich mich sehr 😀

  87. Naaa toll.
    Nicht nur, dass ich eine Arbeitsamtlerin im Handballverein hatte ohne es zu checken, sondern es soger besser offline gewesen wäre… haha, alles richtig gemacht. Nicht. 😀
    Aber ja, ist jetzt soweit durch, mein Lebenslauf auf ewig dokumentiert und meine Englisch und Deutsch Note auch! 😀
    Schön, dass ihr beiden dran bleibt – wir bei euch definitiv auch!
    Liebe Grüße!

    • Gut, dass ich noch bis zu den Kommentaren gescrollt habe und Marcos Kommentar gesehen habe^^
      Bei mir ist es nämlich auch im Juni soweit 😀
      Und danke, Anja, für den Artikel!
      LG Mareike

      • Hey Mareike,
        ja, als ich den Kommentar gelesen habe, hab ich auch nur die Augen geschlossen 😀
        Aber gut, so stehen nun beide Optionen auf der Seite. 🙂
        Liebe Grüße!

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